"Wir sind seit einigen Monaten gemeinsam mit der betroffenen Familie bemüht, den Verdachtsfall aufzuklären", bestätigte Gebhard Falzberger, Betriebsdirektor des LKH-Universitätsklinikums Graz gegenüber der APA eine Meldung der "Kleinen Zeitung" (Mittwochausgabe). Die erst jetzt bekannt gewordene Vertauschung von zwei weiblichen Neugeborenen hat sich bereits zwischen Oktober und November 1990 ereignet.

Eine der beiden heute jungen Frauen habe im Frühjahr 2014 zufällig im Rahmen einer privaten Blutspende erfahren, dass es Abweichungen zwischen ihrer tatsächlichen und jener in den ursprünglichen Mutter-Kind-Pass eingetragenen Blutgruppe gibt. Ein zusätzlicher DNA-Test habe dann bestätigt, dass es zu einer Verwechslung gekommen sein musste. Vonseiten der betroffenen Familie werde vermutet, dass die Vertauschung an der Klinik stattgefunden hat. Aus der Sicht von Falzberger sei das nicht bewiesen. "Sollte die Verwechslung tatsächlich bei uns passiert sein, möchte ich mich bei allen Betroffenen im Namen der Klinik entschuldigen", so Falzberger.

Laut dem Betriebsdirektor habe man den Fall im April 2015 der Staatsanwaltschaft Graz gemeldet, "da für die Kindesverwechslung mehrere Fehlerquellen auch außerhalb der Klinik infrage kommen". Die Behörde habe das Ermittlungsverfahren jedoch im Dezember 2015 "aus Beweisgründen" eingestellt, schilderte Falzberger im Gespräch mit der APA. "Tatsache ist, dass das Kind bei uns zur Welt gekommen ist", so Falzberger. Die bisherigen umfangreichen Recherchen durch mehrere Experten hätten auch noch kein Ergebnis gebracht, das die wahren Verwandtschaftsverhältnisse aufgeklärt hätte.

Im LKH gibt es ab sofort für alle Frauen, die am Uniklinikum Graz im Zeitraum zwischen 15. Oktober und 20. November 1990 geboren sind (wie auch ihre Mütter), die Möglichkeit, kostenlose DNA-Tests durchführen zu lassen. Laut Anstaltsleitung wurden in dieser Zeit rund 200 Mädchen geboren. "Die Entscheidung für den Test muss jede Person für sich alleine treffen. Wir können niemanden zwingen", betonte Falzberger.