Ein 55-jähriger Österreicher ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Urteil des Salzburger Schöffensenates ist nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger keine Erklärung abgegeben hat. Der Beschuldigte soll seine drei Kinder jahrelang sexuell missbraucht und vergewaltigt, sowie auch mit dem Umbringen bedroht haben.

Der großteils nicht geständige Beschuldigte soll die Taten vor allem auf dem Dachboden und in einem Kellerabteil eines Hauses im Pongau verübt haben, in dem die Familie wohnte. Zu den Tatzeitpunkten sei seine Frau außer Haus gewesen, sie habe Verwandte im Kosovo besucht, schilderte Staatsanwältin Barbara Fischer. Im Keller und auf dem Dachboden habe sich der Mann an seinen 1994 und 1995 geborenen Töchter sexuell vergangen. Er habe die Kellertür verriegelt, und die Kinder durch die Drohung, er werde sie umbringen, wenn sie etwas davon ihrer Mutter erzählten, eingeschüchtert und gefügig gemacht. "Er sagte zu einer Tochter: Mach das, oder du stirbst", erklärte Fischer.

Kinder erzählten erst 2015 davon

Seinen 1998 geborenen Sohn habe er versucht zu missbrauchen, als er sieben Jahre alt war. Erst im Mai 2015 hätten sich die Kinder getraut, der Mutter von den schweren Übergriffen zu erzählen und eine Anzeige bei der Polizei eingebracht, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe bisher jede Verantwortung von sich gewiesen und gemeint, seine Familie würde ihn zu Unrecht belasten. Im Keller seien Kondome sichergestellt worden - einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge mit DNA-Spuren von einer der beiden Töchter. Dass er sie nur zufällig berührt habe, sie eine Schutzbehauptung, sagte Fischer.

Der Verfahrenshelfer entgegnete, dass der Angeklagte die vorgeworfenen Taten nicht begangen habe. Der Mann sei nur zur Blutschande geständig, weil er mit einer der beiden Töchter, als diese zwischen 15 und 18 Jahre alt war, geschlechtlich verkehrt und diese freiwillig mitgemacht habe.

Laut der Rechtsvertreterin der betroffenen Familienangehörigen geht es den drei Kindern und auch der Mutter sehr schlecht: "Die Kinder werden voraussichtlich kein normales Leben mehr führen können. Ihnen wurde die Kindheit gestohlen. Zwei sind in psychotherapeutischer Behandlung. Eine Tochter ist psychisch derzeit nicht in der Lage, sich therapieren zu lassen." Zudem habe Frau des Beschuldigten Angst vor ihrem Mann und mit großen finanziellen Problemen zu kämpfen. "Die Familie verliert ihre Wohnung, es läuft ein Räumungsverfahren." Die Anwältin forderte ein Teilschmerzensgeld von insgesamt 8000 Euro.