Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol hat in einem Erkenntnis den Umgang der Polizei mit einer Bettlerin als erniedrigende Behandlung und Missachtung der Menschenwürde qualifiziert. Die Frau hatte sich auf einer Polizeistation im Tiroler Oberland übergeben und ihr Erbrochenes selbst aufwischen müssen, berichtete der "Kurier" (Dienstagsausgabe).

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft, die Parteienstellung in den Verfahren hat, hat gegen die Entscheidung außerordentliche Revision angemeldet, teilte LVwG-Präsident Christoph Purtscher der APA mit. Die Entscheidung des LVwG war am 14. Oktober ergangen.

Die Beamten hatten die Bettlerin am 27. März im Stadtgebiet angetroffen und sie auf die Dienststelle mitgenommen, weil eine andere Tiroler Bezirkshauptmannschaft ein Strafverfahren gegen die Frau eingeleitet hatte. Im Zuge der Amtshandlung hatte sich die Frau übergeben und wurde von den Beamten aufgefordert, ihr Erbrochenes wegzuwischen.

Laut LVwG-Erkenntnis fehlte es bei der Aufforderung zwar an Befehls- und Zwangsgewalt, die Frau ist durch die Aufforderung aber "in ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht, keiner erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden". Zudem hielt das LVwG fest, dass der Frau während ihres Aufenthalts in der Polizeiinspektion keine Kontaktaufnahme mit einer Vertrauensperson angeboten worden war. Und trotz einer "unzweifelhaft vorhandenen Sprachbarriere" wurde kein Sprachhelfer oder Dolmetscher beigezogen. Zudem wohnte der Amtshandlungen zu keinem Zeitpunkt eine weibliche Amtsperson bei.