Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Dem bisher unbescholtenen Teenager wurde zweifache Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll jeweils eine Prostituierte im September 2014 und im Juni 2015 in einen Keller eines Wohnhauses im Salzburger Stadtteil Elisabeth-Vorstadt gelockt, mit einem Messer bedroht und dann missbraucht haben. Den Kontakt zu den Frauen hatte er über das Internet geknüpft.

Da die Vorhaftzeit angerechnet wurde, durfte der arbeitslose 17-Jährige am Montag nach dem Prozess nach Hause gehen. Den Opfern wurde ein Schmerzensgeld von 800 Euro zugesprochen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Madeleine Vilsecker erteilte zudem eine Weisung zur Bewährungshilfe und zur Psychotherapie. Bei dem Burschen war eine Störung der Persönlichkeitsentwicklung festgestellt worden. Das Messer des Beschuldigten und ein Baseballschläger wurden einbezogen.