Die Freiheitsstrafen zweier Männer wurden geringfügig reduziert. Damit sind die Urteile im größten Finanzstrafverfahren, das je in Österreich verhandelt wurde, rechtskräftig.

Ursprünglich waren sechs Angeklagte in Wels vor Gericht gestanden. Einer wurde im Zweifel rechtskräftig freigesprochen. Die anderen fünf bekamen Mitte 2014 neben den Geldstrafen in Millionenhöhe noch Haftstrafen zwischen zwölf Monaten und viereinhalb Jahren aufgebrummt. In einem Fall reduzierte das Berufungsgericht das Strafmaß nun von zwei Jahren auf 22 Monate, in einem zweiten von einem Jahr auf zehn Monate. Begründung: Die Betroffenen seien - im Gegensatz zu ihren Komplizen - danach nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Nichts verändert hat sich an den Geldstrafen - zweimal 85 Millionen, je einmal 55, 30 und 20 Millionen Euro - und an den zugeordneten Ersatzfreiheitsstrafen, die zwischen vier Monaten und zwei Jahren liegen. Auch der anteilige Wertersatz - zwischen fünf und 85 Millionen Euro - blieb gleich.

786 Millionen Zigaretten hergestellt

Die Gruppe hatte von 2002 bis 2004 in illegalen Fabriken in Brixen im Thale in Tirol beziehungsweise in Thalgau in Salzburg insgesamt 786 Millionen Zigaretten im Wert von 265 Millionen Euro hergestellt. Aufgeflogen war die Affäre im Winter 2006, als deutsche Zollbeamte in Koblenz und Köln zwei illegale Zigarettenfabriken entdeckten und feststellten, dass deren Chef zuvor in Brixen im Thale und danach in Thalgau aktiv gewesen war. Die Ware wurde nach Deutschland und Griechenland, vermutlich aber auch schwarz an die Gastronomie verkauft.

Das Verfahren dauerte Jahre, weil der Hauptangeklagte es wegen angeblicher gesundheitlicher Probleme immer wieder verschleppte. Unter anderem machte er Demenz und Alzheimer geltend. Gutachten bescheinigten ihm aber, uneingeschränkt verhandlungsfähig zu sein. Zur Berufungsverhandlung erschien der heute 70-Jährige im Rollstuhl. Er hatte im Vorjahr wegen Sozialbetrugs drei Jahre Haft ausgefasst und sitzt in Strafhaft. Sein wichtigster Komplize folgte der Verhandlung unter ständigem Ächzen und betonte oft, krank und außerdem unschuldig zu sein.

Ein weiterer Angeklagter erschien aus medizinischen Gründen nicht, ein weiterer fehlte unentschuldigt. Wohlauf war offenbar nur einer, der nur eine untergeordnete Rolle gespielt hatte und dessen Freiheitsstrafe am Montag reduziert wurde.