Am fünften Verhandlungstag im Prozess gegen einen mittlerweile 22-jährigen Salzburger, der eine 19-jährige Kellnerin am 8. Oktober 2014 in Saalfelden mit 50 Messerstichen regelrecht hingerichtet haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen. Der geständige Angeklagte bekam wegen Mordes 20 Jahre Haft und damit die Höchststrafe für einen jungen Erwachsenen.

Die Geschworenen hatten die Frage, ob es sich um einen Mord handelt, einstimmig, also mit 8:0 Stimmen, mit "Ja" beantwortet. Als erschwerend bewertete das Gericht die besondere Heimtücke und Brutalität der Tat. Als mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und sein Alter von unter 21 Jahren zum Tatzeitpunkt bewertet. Staatsanwältin Karin Sperling ging von einem Eifersuchtsmord aus.

Zurechnungsfähigkeit

Sie berief sich auf das Gerichtsgutachten von Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz. Er stellte bei dem Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung fest, attestierte ihm aber Zurechnungsfähigkeit. Im Gegensatz dazu hielt ihn Verteidigerin Hirschbrich für zurechnungsunfähig. Die Wiener Rechtsanwältin verwies auf ein Privatgutachten des renommierten Psychiaters Reinhard Haller: "Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte die Tat unter Einfluss einer paranoid-halluzinatorischen Psychose, unter einer schweren Geisteskrankheit, verübt hat." Der Beschuldigte selbst sagte im Prozess, "innere Stimmen" hätten ihm befohlen ein Opfer zu bringen.

Zur Tatzeit war der Beschuldigte 20 Jahre alt. Deshalb betrug der Strafrahmen nach dem Jugendstrafrecht fünf bis 20 Jahre Haft. Das Urteil des Schwurgerichtes unter Vorsitz von Bettina Maxones-Kurkowski ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Liane Hirschbrich melde sogleich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.