Fakt ist allerdings, dass das Tragen eines Helms bei einem Unfall vor Verletzungen schützt oder zumindest die Folgen abschwächt. Allerdings trägt nicht einmal ein Drittel der Erwachsenen einen Helm. Das ergab eine Auswertung des ÖAMTC im August in Wien. Insgesamt 1.500 Radfahrer wurden erfasst, lediglich 28 Prozent trugen einen Helm. Bei den Männern waren es 31 Prozent, bei den Frauen lediglich 25 Prozent, sagte ÖAMTC-Verkehrsexperte David Nose im Gespräch mit der APA.

Unterschiede gab es auch je nach Strecke. Trugen in der Prater Hauptallee oder entlang des Donaukanals rund 38 Prozent der Radler einen Helm, waren es am Radweg vor der Wirtschaftsuniversität oder in der Lasallestraße lediglich 15 Prozent. "Das legt nahe, dass auf den klassischen Berufswegen die Helmtragemoral geringer ist als auf Freizeitstrecken", sagte Nose.

Der ÖAMTC wertete auch die Daten von verunglückten Radfahrern aus den Jahren 2008 bis Mitte 2015, die in der eigenen Unfallforschungsdatenbank erfasst werden, aus. Hier zeigte sich, dass das Tragen eines Helms das Risiko von schweren Kopfverletzungen deutlich reduziert. "Der Anteil an verunglückten Radfahrern ohne Helm, die schwere oder lebensbedrohliche Kopfverletzungen aufwiesen, liegt bei 48 Prozent. Bei Radfahrern, die einen Helm trugen, ist dieser Prozentsatz mit 34 Prozent deutlich geringer", bemerkte Nose. Allerdings bietet auch ein Helm keinen völligen Schutz vor lebensbedrohlichen Kopfverletzungen. Bei Kollisionen mit Fahrzeugen mit höheren Geschwindigkeiten oder einem unglücklichen Aufprall können Unfälle auch mit Fahrradhelm tödlich enden.

Helmpflicht für die Kleinen

Die Helmpflicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gilt seit 31. Mai 2011 auf öffentlichen Straßen. Laut der entsprechenden Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Begleitpersonen dafür sorgen, dass das Kind einen Helm trägt. Eine Missachtung der Pflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar und wird daher nicht geahndet.

Im September 2014 hatte jedoch der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals die Helmpflicht auch für Radfahrer bejaht, die unter rennmäßigen Bedingungen fahren und sich damit besonderen Risiken aussetzen. Erleidet ein solcher bei einem Sturz Verletzungen, die beim Tragen eines Helmes vermeidbar gewesen wären, trifft ihn demnach eine Mitschuld.

Seit 2012 sind auf Österreichs Straßen insgesamt 183 Radfahrer gestorben. So kamen laut Angaben des Innenministeriums heuer bis einschließlich 4. Oktober 35 Radfahrer ums Leben. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat die Unfälle von 2012 bis 2014 ausgewertet. Demnach trugen mehr als die Hälfte der Getöteten keinen Helm.

Insgesamt starben in den drei Jahren 148 Radfahrer. 84 davon - 56,7 Prozent - trugen keinen Helm. 35 der tödlich Verunglückten - 23,6 Prozent - verwendeten einen Helm. Bei knapp einem Fünftel gab es keine Angaben darüber, ob die Getöteten einen Kopfschutz trugen.

Deutlich waren auch die Zahlen der Verletzten. So erlitten in diesem Zeitraum knapp 20.000 Personen Verletzungen, mehr als die Hälfte - 52,6 Prozent - hatte beim Unfall keinen Helm getragen. Von den 148 Radtoten waren zwei Drittel Männer, 48 Frauen. In der Altersgruppe bis 14 Jahren starben in diesen drei Jahren zwei Kinder.