Ein 24-Jähriger aus dem Mühlviertel, der bei einem im Internet veröffentlichten Rap-Song mit einem Aufruf zum Polizistenmord mitgemacht hat, ist in einem Prozess am Donnerstag im Landesgericht Linz zu einem halben Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte in seinem Tonstudio die Aufnahme produziert. Der Rapper wartet noch auf seinen Prozess.

In dem Song geht es um Kopfgeld, das auf getötete Polizisten ausgesetzt wird, die dabei als "Drecksviecher" bezeichnet werden. Aufgefordert wird: "einfach niederschießen, immer wieder, dass sie 100-prozentig tot sind". Der Rapper selbst ordnet sich als "kriminellen Mastermind" ein, der in drei Jahren "Staatsfeind Nummer 1" sein werde.

Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben vor dem Einzelrichter den Mann vorher nicht gekannt und sich nur gefreut, dass er in seinem in der Freizeit betriebenen Tonstudio - "in meinem Kinderzimmer" - eine Aufnahme machen könne. Den Text habe er nicht verfasst, er habe ihm auch nicht gefallen, weil er ihn als "zu brutal" eingeschätzt habe. Er habe nur die Beats dazugefügt, und als der Rapper auch noch Schüsse dazu haben wollte, habe er diese aus seinem umfangreichen Geräusch-Archiv beigesteuert. Den fertigen Song habe er auf einen Stick geladen und dem Auftraggeber mitgegeben. Dieser und nicht er habe ihn im Herbst vergangenen Jahres im Internet veröffentlicht.

Späte Bedenken

Erst als er die Ladung zur schriftlichen Einvernahme bei der Polizei erhielt, habe er Bedenken bekommen, er könnte gegen das Gesetz verstoßen haben. Er habe nicht gewollt, dass das so ausgeht.

Richter Klaus-Peter Bittmann fällte einen Schuldspruch wegen Mitwirkung am Vergehen der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen. Er verhängte wegen des Geständnisses und der bisherigen Unbescholtenheit die Mindeststrafe: ein halbes Jahr Haft auf Bewährung. Der Staatsanwalt nahm das Urteil an. Der Angeklagte auch, weil er aber ohne Verteidiger erschienen war, hat er dennoch bis Montag Zeit für eine Berufung. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

"Ich schwöre, das mache ich nie wieder", versprach der Angeklagte. Der Richter gab ihm mit auf den Weg, künftig lieber im Genre Schlagermusik tätig zu werden.