Der wegen Mordes angeklagte Mann soll 50 mal mit fünf verschiedenen Messern auf seine 19-jährige Ex-Freundin eingestochen haben. Er hat die Tat an der Kellnerin vor der Polizei gestanden.

Die Sicherheitsvorkehrungen im Ersatzquartier des Landesgerichts Salzburg in der Weiserstraße 22 waren verschärft worden. Etliche Polizisten, zum Teil in Zivil, und auch Beamte der Sondereinheit Cobra waren anwesend. Wegen des Zuhörerandrangs wurde die Verhandlung unter der Leitung von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski auf einem Bildschirm in einem zweiten Saal übertragen. Auch das Medieninteresse war groß, rund 15 Journalisten hatten sich eingefunden. Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner erklärte sich den Ansturm mit der Art der Tatausführung. Über das Motiv wurde bisher viel spekuliert. Der Täter soll die junge Frau regelrecht hingerichtet und verstümmelt haben.

Als der Beschuldigte mit einiger Verspätung im Anzug den Verhandlungssaal betrat, schrie die Mutter der Toten: "Alex, warum?" Außerdem forderte sie ihn dazu auf, das Papier, mit dem er sein Gesicht vor den Kameras verdeckt hatte, zu entfernen.

Staatsanwaltanwältin Karin Sperling hat zur Frage des Motives ein Gutachten von "Täter-Profiler" Thomas Müller angefordert. Der Kriminalpsychologe ortete einen "Overkill", einen Blutrausch. Der Täter habe "Depersonifizierungshandlungen" gesetzt und sein Opfer über die Tötung hinaus noch erniedrigt und gedemütigt.

Grausige Details

In seiner Einvernahme hat der Angeklagte die Version eines Ritualmordes, einer "Opferung" untermauert, die er schon in seiner ersten Aussage nach der Tat gegenüber der Polizei angegeben hat. "Stimmen haben gesagt: Wenn ich kein Opfer bringe, dann bin ich der nächste." Er gestand nicht nur die grausame Tötung, sondern auch, dass er Leichenteile gegessen hat.

Ob er die Frau tatsächlich umbringen wollte, fragte die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. "Ja sicher, sonst wäre es kein Opfer gewesen. Um das ist es ja gegangen. Ich habe gezielt ins Herz gestochen, das habe ich mir vorher im Internet angesehen, wie das genau funktioniert", antwortete der bisher unbescholtene 21-Jährige, der in Jeans und einem dunklen Sakko erschienen war, sehr bestimmt. Eifersucht habe bei der Tat keine Bedeutung gehabt, widerrief er eine dementsprechende frühere Aussage. An die Ausführung könne er sich allerdings nicht mehr ganz genau erinnern.

Der Angeklagte wirkte völlig gefasst und ruhig, als er dem Jugendgeschworenen-Gericht das Motiv erläuterte. "Stimmen" habe er erstmals im September 2011 gehört, als sein Onkel bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. "Da haben sie gesagt, dass den Onkel der Teufel geholt habe." Als dann im Sommer 2014 Briefe vom Gericht einlangten, es sei um eine Verhandlung und um Exekutionen gegangen, habe er wieder Stimmen gehört, zwei weibliche und eine männliche Stimme. "Da habe ich die Stimmen wieder verstanden. Sie sagten zu mir, dass sie mich holen werden. Wenn ich kein Opfer bringe, bin ich der nächste. Wer genau mich holen wollte, weiß ich nicht. Die Stimmen haben mir vermittelt, ich werde nach der Gerichtsverhandlung eingesperrt."

"Ein würdiges Opfer"

Es klang absurd, was der Angeklagte in langen, monotonen Sätzen erzählt. Seine Freundin, mit der er seit 2013 mit Unterbrechungen ein Verhältnis hatte, sei ein würdiges Opfer gewesen, denn sie habe wie er vor drei Jahren eine weiße Frau bei einer Bushaltestelle in einem Auto sitzen sehen. "Sie hat auch sonst gewusst, dass es Dinge gibt, die da sind, obwohl es nicht jeder mitkriegt." Dass die Tat geplant war, wie ihm Staatsanwältin Karin Sperling vorgeworfen hatte, gab der 21-Jährige auch unumwunden zu. Er habe sich vor der Tat eineinhalb Stunden lang im Internet Fotos von Mordfällen angesehen, "ich wollte wissen, wie es richtig geht". Dabei habe er Whisky und Bier getrunken, den Alkohol aber gar nicht gemerkt. "Ich wollte nur, dass die Stimmen leise werden und ich eine Ruhe hab."

Über die WhatsApp-Nachricht, sie solle sich das Paket ansehen, das er erhalten habe, lockte der Angeklagte die Kellnerin gegen 22.00 Uhr in die Wohnung, in der er mit seiner Mutter lebte. "Sie ist reingekommen und ich habe sofort zugestochen. Sie hat sich nicht gewehrt. Ich glaube, sie ist gleich bewusstlos geworden." Die Staatsanwältin sprach von einer regelrechten Hinrichtung: Die Stichkanäle waren bis zu zehn Zentimeter lang, die Querachse des Körpers wurde durchstochen, Körperteile wurden herausgeschnitten, Gewebeteile fehlten und wurden auch nicht mehr gefunden. Er habe aber nur jene Gewerbeteile gegessen, die auf dem Messer hängen geblieben seien, sagte der 21-Jährige. "Das verleiht menschliche Kraft."

Das, was am Rücken der Leiche eingeritzt war, bezeichnete der Angeklagte als ein Pentagramm und ein Sonnenrad. "Das ist das Portal, was Satan anzeigt, was seiner Dienerschaft ansteht." Zu dem Zeitpunkt, als er gewusst habe, er müsse ein Opfer bringen, habe er auch gewusst, er müsse danach aus Europa fliehen. Er habe im Internet mit einer Sekte Kontakt aufgenommen, die aber nur oberflächlich mit Nationalsozialismus etwas zu tun gehabt habe. "Das war ja nur Tarnung. Mich hat nur der Anführer interessiert, das war ein Satanist." Eine Antwort habe er von diesem Mann damals aber keine erhalten. Und ja, es stimme, er habe für 9. Oktober einen Flug nach New York gebucht, sagte der 21-Jährige.

Strafrahmen fünf bis 20 Jahre

Als psychisch krank sehe er sich nicht, betonte der Beschuldigte noch. Dieser Prozess sei für ihn die Chance, alles zu erklären. Er habe deshalb seine Angaben vor den Ermittlern widerrufen, weil er sonst "niedergespritzt" worden wäre und nicht mehr vor Gericht aussagen hätte können. Am Nachmittag sollten der Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz und der Kriminalpsychologe Thomas Müller zu Wort kommen. Der Strafrahmen im Falle einer Verurteilung wegen Mordes beträgt für junge Erwachsene fünf bis 20 Jahre Haft.

Der Verdächtige ließ sich widerstandslos festnehmen. Er hatte 0,8 Promille Alkohol im Blut. Unmittelbar nach der Festnahme gestand er die Tat. Über das Motiv ließ er die Beamten im Unklaren. Zunächst erklärte er, der Tat sei kein Streit vorausgegangen, er habe wortlos zugestochen. Dann war von einem Ritualmord die Rede, von Kannibalismus und Okkultismus. Informationen darüber soll sich der 21-Jährige schon Wochen zuvor in einschlägigen Internet-Foren verschafft und sich dann in Chats in abwegige Gedanken hineingesteigert haben. Schließlich sprach der Beschuldigte von Eifersucht, letztlich hüllte er sich den Ermittlern gegenüber in Schweigen.

Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz schätzte den Beschuldigten in seiner Begutachtung als hochgradig gefährlich ein. Der gerichtlich beeidete Sachverständigte stellte bei dem 21-Jährigen eine erhebliche Persönlichkeitsstörung fest, hielt ihn aber zur Tatzeit für zurechnungsfähig. Die Staatsanwältin beantragte deshalb die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher.

Verteidigerin Liane Hirschbrich ist allerdings davon überzeugt, dass der Mann psychisch schwer krank und daher zurechnungsunfähig ist. Der Wiener Rechtsanwältin gegenüber hatte er von "Wahnvorstellungen" und Zwiegesprächen mit dem Satan gesprochen, die zu der Tat geführt hätten. Der Prozess ist für drei Tage anberaumt. Am Mittwoch könnte das Urteil verkündet werden.

Der Anwalt der Angehörigen des Opfers, Stefan Rieder, kündigte gegenüber der APA an, er werde für die Mutter und den Bruder der Toten je 35.000 Euro Schmerzensgeld fordern, für den Vater, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, 25.000 Euro. Drei Angehörige erschienen heute mit einem weißen T-Shirt, auf dessen Vorderseite ein Bild der Toten aufgedruckt war.