Zwei Ungarn im Alter von 46 und 42 wurde am Montag vorgeworfen, sie hätten am 5. Juni 26 Flüchtlinge in einem Kastenwagen von Graz nach Eugendorf geschleppt. Die Beschuldigten waren grundsätzlich geständig.

Die Flüchtlinge, davon 15 Syrer, waren laut der Anklage von Staatsanwältin Barbara Fischer bei 30 Grad Hitze in das Fahrzeug gepfercht worden. Die Ladefläche maß nur 5,7 Quadratmeter. Die bisher in Österreich unbescholtenen, in Ungarn aber vorbestraften Beschuldigten sagten am Montag zu Strafrichter Roland Finster, sie hätten zwar gewusst, dass die Personen nicht nach Österreich einreisen durften. Allerdings hätten sie bei der Übernahme des Fahrzeuges rund 40 Kilometer vor Graz nicht gewusst, dass so viele Flüchtlinge im Fahrzeug waren, übersetzte eine Dolmetscherin die gerichtliche Einvernahme der Ungarn.

Ein Rumäne namens "Mischa", der sie zu der Fahrt für einen Fuhrlohn von jeweils 250 Euro beauftragt habe, habe erklärt, es handle sich um eine Gruppe von acht bis zehn Personen, erzählte der 46-jährige Erstangeklagte. Er selbst arbeitet eigenen Angaben zufolge in Ungarn als selbstständiger Transportunternehmer und hat den weißen Kastenwagen auch von Graz nach Eugendorf gelenkt. Als sie nach rund eineinhalbstündiger Fahrt von hinten Klopfzeichen gehört hätten, seien sie von der Autobahn abgefahren und für eine WC-Pause auf einem Feldweg stehen geblieben, schilderte er. Erst beim Öffnen der Türe zum Laderaum hätten sie überrascht festgestellt, dass sich "viel mehr als zehn Personen" in dem Fahrzeug befanden.

Um nicht in Konflikt mit dem Auftraggeber zu geraten, hätten sie aber die Fahrt nach Salzburg fortgesetzt, sagte der 46-Jährige. Der Richter wollte offenbar wissen, wie menschenunwürdig die Situation für die Flüchtlinge in dem Laderaum war. Er konfrontierte ihn mit der Aussage eines Betroffenen, wonach sie keine Pause einlegten und sich die Insassen über die schlechte Luft sowie Durst und Hunger beschwerten. Doch beide Angeklagten beteuerten, sie hätten den Flüchtlingen Wasser und etwas zu Essen angeboten.

In dem Laderaum habe er ein Sechser-Pack kohlensäurehältiges Mineralwasser gesehen, erzählte der 42-Jährige. "Doch sie wollten stilles Wasser". Er habe damals aber nicht genau gesehen, wie viel Platz für die Flüchtlinge tatsächlich auf der Ladefläche gewesen sei. "Es gab aber eine Lüftung. Und sie sagten, sie würden es noch die eineinhalb Stunden bis nach Salzburg aushalten", sagte der ältere Angeklagte.

Die zwei Ungarn sollten die Flüchtlinge offenbar bis zum Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants nach Eugendorf bringen. Dann hätte die Fahrt jemand anderer fortsetzen sollen, sie selbst wären nach Ungarn zurückgebracht worden, erklärte der 46-Jährige. Doch kurz vor Eugendorf hatten Beamte der örtlichen Polizeiinspektion den Kastenwagen mit ungarischem Kennzeichen wegen der auffälligen Fahrweise des Lenkers angehalten und kontrolliert. "Ich habe dann von der Polizei erfahren, wie viele Flüchtlinge das wirklich waren", meinte der Erstangeklagte, der wie sein Komplize beteuerte, er habe zum ersten Mal Personen illegal befördert. Die rund 2.000 Euro, welche die Polizei im Wagen sichergestellt hatte, sei sein eigenes Geld gewesen, betonte der Transportunternehmer. Die Staatsanwältin ging aber davon aus, dass es sich um den Fuhrlohn handelte.

Ob noch am Montag ein Urteil ergeht, steht noch nicht fest. Am Nachmittag wurden noch mehrere Asylwerber als Zeugen einvernommen. Am kommenden Mittwoch muss sich in Salzburg erneut ein Angeklagter wegen Schlepperei vor Gericht verantworten. Der 28-jährige Bulgare soll im Juli vier Syrer und sechs weitere Personen illegal von Budapest nach Salzburg gebracht haben.

Schlepperei ist laut Paragraf 114 des Fremdenpolizeigesetzes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Ein höherer Strafrahmen, und zwar von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, ist dann vorgesehen, wenn die Schlepperei gewerbsmäßig durchgeführt wird oder auch wenn die beförderte Person längere Zeit hindurch "in einen qualvollen Zustand versetzt wird".