Der Beschuldigte soll in den Morgenstunden des 18. Februar seine - vermutlich noch schlafende - Frau mit einem 62 Zentimeter langem und 1,9 Kilogramm schweren Nageleisen getötet haben. In seiner Verzweiflung fuhr er unmittelbar nach der Tat mit seinem Wagen gegen eine Tunnelwand in Kaprun. Er wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Drei Monate lang lag er auf der Intensivstation, davon mehrere Wochen im künstlichen Tiefschlaf, und wurde in dem Spital auch mehrmals operiert. Derzeit befindet sich der Untersuchungshäftling in einer Justizanstalt in Wien, in der er auch eine Rehabilitation absolvieren kann.

Die Anklage fuße auf der Einschätzung des Neuropsychiaters, wonach sich der Beschuldigte in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen habe lassen, seine Ehefrau durch das Versetzen von mindesten drei Schlägen mit einem Nageleisen auf den Kopf zu töten", erläuterte Marcus Neher, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, am Freitag im Gespräch mit der APA.

Die Tat sei aus einer psychisch belasteten Situation des Angeklagten heraus entstanden: Die Ehefrau habe an Depressionen gelitten, sie habe den Haushalt kaum mehr führen können. Ihm Rahmen einer "suizidalen Einengung" habe der Pinzgauer beschlossen, nicht nur sich selbst, sondern auch seine Ehefrau umzubringen. Dem Sachverständigen zufolge befand sich der Mann in einem Zustand einer höher gradigen, tief greifenden Bewusstseinsstörung.

Der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Georg Schmeissner, sagte zur APA, die massive psychische Überlastung habe die Verzweiflung bei seinem Mandaten hervorgerufen. "Die Tat ist nicht zu entschuldigen. Nur muss man verstehen, wie verzweifelt ein Mensch sein kann, dass man so etwas macht. Ihm ist die 'Sicherung' durchgebrannt, weil er überlastet war. Man sieht, wie tragisch ein Fall auch aus der Sicht des Täters sein kann. Es war tatsächlich eine Verzweiflungstat, die mein Mandant begangen hat."

Der Zustand einer suizidalen Einengung, die bei dem 59-Jährigen festgestellt worden sei, komme einer Krankheit beziehungsweise auch einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung gleich. Deshalb sei die Staatsanwaltschaft mit Augenmaß vorgegangen und habe vollkommen zu Recht "Totschlag" und nicht "Mord" angeklagt, sagte der Verteidiger. Laut Staatsanwalt Neher hatte die Haft- und Rechtsschutzrichterin nach Vorliegen des Gerichtsgutachtens die vorerst wegen Mordes bestehende Untersuchungshaft auf Totschlag geändert. Dieses Delikt sieht einen Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren vor, Mord hingegen von zehn bis 20 Jahren oder gar lebenslänglich. Ein Prozesstermin steht noch aus.