Das Opfer ist ein siebenjähriges Mädchen. Der Großmutter des Kindes war dessen Verhalten seltsam vorgekommen, die Eltern zeigten den Fall an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, hieß es aus dem Landesgericht Eisenstadt.

Zu dem Vorfall soll es im Mai gekommen sein. Der Angeklagte, dem auch die Speicherung von pornografischen Bildern Minderjähriger - 20 einschlägige Bilder wurden sichergestellt - sowie Verleumdung vorgeworfen wurde, muss sich nach seiner Haftstrafe einer Sexualtherapie unterziehen. Laut Schöffensenatsvorsitzender Richterin Karin Knöchl habe man zum Schutz des Opfers die Öffentlichkeit zu einem großen Teil vom Prozess ausgeschlossen, teilte sie auf Anfrage der APA mit.