Mit 1. März 2016 müssen sich laut Islamgesetz alle Vereine auflösen, die zur Verbreitung der Religionslehre dienen: Gegen diesen Paragrafen reicht der Dachverband der Moscheenvereine (Atib) nun Klage beim Verfassungsgerichtshof ein. Es gebe keine sachliche Begründung, so die Kritik. Es sei unklar, was unter "Verbreitung der Religionslehre" zu verstehen sei. Die Bestimmung sei zudem diskriminierend, weil eine solche für keine andere Religion zu finden sei. Für den Atib und die rund 60 unter ihm zusammengefassten Vereine könnte das die Auflösung bedeuten, heißt es aus dem Vorstand. "Es bleibt nur, aus unseren Statuten alles Religiöse heraus zu streichen", erklärt ein Vorstandsmitglied. Religiöse Lehre solle nur noch über die Islamische Glaubensgemeinschaft und Kultusgemeinden verbreitet werden.

Islamische Glaubensgemeinschaft

Einverstanden mit dem Paragrafen zeigt sich indes die Islamische Glaubensgemeinschaft. Präsident Fuat Sanac sieht das Islamgesetz positiv: "Wir können mit Stolz sagen, dass der Islam nirgendwo so wie in Österreich von der Republik geschützt wird."