Bei dem gebürtigen Polen kam die bedingt-obligatorische U-Haft zum Tragen. Diese wird verhängt, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen angelastet wird, das mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist, und nicht sämtliche Haftgründe ausgeschlossen werden können. Der nächste Haftprüfungstermin ist in 14 Tagen vorgesehen.

Der 29-Jährige hatte sich nach der Bluttat nach Deutschland abgesetzt, wo er in Düsseldorf festgenommen werden konnte. Nach seiner Auslieferung gab er in einer ersten polizeilichen Einvernahme zu, das ältere Ehepaar - er war 75, sie 74 Jahre alt - in der Böckingstraße im Donaustädter Bezirksteil Aspern ermordet zu haben. Dies habe ihm eine "innere Stimme befohlen", rechtfertigte sich der 29-Jährige gegenüber den Ermittlern. Ob bei dem Mann zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben war, muss im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens ein psychiatrischer Sachverständiger klären.