Mit einem Geschäftsmann, der im vergangenen Herbst seine Ehefrau in Wien-Döbling mit einem Hammer attackiert hatte, muss sich am Mittwoch ein Schwurgericht im Landesgericht auseinandersetzen. Dem 50-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft nicht versuchter Mord zur Last gelegt - er soll auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Narzisstische Persönlichkeitsstörung

Der Expertise zufolge handelte der Mann unter dem Einfluss einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und wahnhafter Vorstellungen, die ihn unzurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig machten. Er bildete sich seit längerem ein, seine Frau hätte eine außereheliche Beziehung mit ihrem Chef. Immer wieder kam es deswegen in der Wohnung in der Armbrustergasse zu Streitereien.

Am 26. September ging der Mann schließlich mit einem Hammer auf sie los und schlug ihr diesen vier bis fünf Mal auf den Kopf. Die Frau erlitt mehrere Frakturen, kam aber mit dem Leben davon - nicht zuletzt deshalb, weil die damals 15-jährige Tochter, die sich in einem Nebenraum aufhielt, auf ihre Schreie aufmerksam wurde. Das Mädchen eilte der Mutter zu Hilfe, entriss dem Vater den Hammer und warf das Werkzeug vom Balkon.