Ein Verkehrsunfall mit zwei Toten in Weißbach bei Lofer (Pinzgau) hat am Dienstag zu einem Prozess in Salzburg geführt. Laut Anklage war ein 31-jähriger Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit überhöhter Geschwindigkeit in den Wagen eines Ehepaares aus dem Flachgau gekracht. Für die beiden kam jede Hilfe zu spät. Der beschuldigte Salzburger war reumütig geständig.

Staatsanwalt Leon-Atris Karisch warf dem Angeklagten fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Bei dem Unfall am 16. Oktober 2014 starben ein 66-jähriger Flachgauer und seine 60-jährige Frau aus Obertrum noch im Wrack. Der Beschuldigte und sein Beifahrer wurden leicht verletzt.

Die Vorwürfe gegen den 31-jährigen Angestellten wogen schwer. Er prallte während einer Probefahrt nach Saalfelden mit einem mehr als 500 PS-starken Audi RS 6 gegen 16.30 Uhr nach einem Überholmanöver mit zumindest 150 km/h seitlich in einen VW Golf. Dessen Lenker, der 66-jährige Flachgauer, war gerade aus einer Hofausfahrt in die B311 eingebogen. Zeugen berichteten der Polizei, dass der Audi-Fahrer auf dieser Strecke mit einem geschätzten Tempo von 190 km/h unterwegs gewesen sei, bei einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, und auch mehrmals riskant überholt hätte.

Einem Gerichtsgutachten zufolge hatte der Beschuldigte zum Unfallzeitpunkt zumindest 0,35 Promille Alkohol im Blut. Da bei der Blutuntersuchung auch Abbauprodukte von Kokain festgestellt wurden, ging der medizinische Sachverständige Thomas Keller davon aus, dass sich der Salzburger in einem Rauschzustand befand. Die enthemmende Wirkung habe die Fahrtüchtigkeit des Mannes stark eingeschränkt, erklärte er. Keller kam zu dem Schluss, dass der 31-Jährige die Droge ein paar Stunden vor dem Unfall konsumiert haben muss.

"Schon ziemlich schnell"

Der Angeklagte hatte zuvor allerdings zu Strafrichter Christoph Weber gesagt, er habe ein paar Tage vor dem Unfall Kokain genommen, und dann erst wieder kurz nach dem Crash. "Ich habe die zwei Toten gesehen. Da bin ich zu meinem Auto zurück und habe aus der Kautabak-Dose etwas genommen, da waren ein paar Brösel drinnen." Der Gerichtsmediziner bezeichnete es aber als "sehr zweifelhaft", dass die im Blut festgestellten Kokain-Abbauprodukte von einem "Nachkonsum" stammen könnten.

Verteidiger Michael Hofer hatte zu Prozessbeginn die Frage in den Raum gestellt, ob das Zusatzdelikt "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" in dieser Causa überhaupt vorliegt. Der Beschuldigte zeigte sich während der Befragung durch den Richter sehr betroffen und gestand mit etwas zittriger Stimme ein, dass er vor dem Unfall noch ein Bier getrunken habe und dann "schon ziemlich schnell" unterwegs gewesen sei. "Ich bin 150, 160 km/h gefahren, und habe auch mehrmals Überholmanöver durchgeführt, teilweise zwei Autos auf einmal."

Als der Wagen des Ehepaars auf die Pinzgauer Bundesstraße eingebogen sei, habe er nicht auf den Tacho geschaut, erklärte der Angeklagte. "Ich schrie noch zu meinem Beifahrer, 'was tut der da?'. Das Fahrzeug war mitten auf der Straße, ich bin sofort in die Bremse rein, da hat es gekracht." Ja, er habe auch gewusst, dass er dort nicht schneller als 100 km/h fahren dürfe und dass an dieser Stelle schon öfters schwere Unfälle passiert sind. "Ich bin dort schon öfters gefahren." Er kenne auch die Warnschilder, die vor der Unfallstelle auf zwei Hofeinfahrten hinweisen. Den 120.000 Euro teuren Audi habe er damals getestet, er habe ihn auf die Firma leasen wollen.

Dass er des Öfteren schnell gefahren sei, dass stimme schon, gestand der 31-Jährige ein. "Ich hatte auch ein leichtes Kokainproblem." Im Falle eines Schuldspruches drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Vermutlich wird heute noch ein Urteil ergehen. Der Angeklagte ist bereits mehrmals wegen Suchtgiftdelikten vor Gericht gestanden.

Urteil

Der 31-jährige Salzburger ist wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Christina Rott erklärte. Der Staatsanwalt wie auch der Verteidiger erbaten Bedenkzeit.

Der Richter des Landesgerichtes Salzburg hat den vier hinterbliebenen Kindern des getöteten Ehepaares ein Trauerschmerzensgeld von jeweils 5.000 Euro zugesprochen. Die Strafe von sieben Monaten Haft wurde als Zusatzstrafe zu einer Verurteilung vom 17. Dezember 2014 ausgesprochen. Der Angeklagte war damals wegen Suchtgifthandels zu 20 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.