Das Justizministerium wurde um Akteneinsicht gebeten, was der Volksanwaltschaft bereits zugesagt worden sei. Bei der anonymen Meldung handelte es sich um einen "ausführlichen Anruf, mit der Bitte zuzuhören", erklärte Brinek. Der Anrufer oder die Anruferin habe erklärt, dass das Medikament, das dem Insassen verabreicht worden sei, nicht mehr in einem Bericht stehen würde, Hilferufe des Mannes seien nicht erhört worden und der Patient sei in einen falschen Raum gebracht worden, in dem er schlussendlich verstarb. Diese Angaben seien laut Brinek "sehr genau mit Angaben und Details unterlegt gewesen".

Nach dem Tod des Häftlings vor zweieinhalb Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft. Wie Karl Schober von der Staatsanwaltschaft Korneuburg am Dienstag der APA sagte, werde wegen möglicher strafrechtlicher Konsequenzen ermittelt. Laut der Stadtzeitung "Falter" soll ihm ein Mittel gegen Übelkeit verabreicht worden sein.

Dieses sollte keinesfalls gemeinsam mit Psychopharmaka verabreicht werden, zitierte der "Falter" (Mittwochausgabe) einen nicht näher genannten Psychiater. Das Mittel könnte Herzkrämpfe und Atemnot auslösen, meinte der Mediziner gegenüber dem Blatt. Laut Beipackzettel sollte der Wirkstoff Ondansetron "mit Vorsicht angewendet" werden, da es Wechselwirkungen mit Neuroleptika und Antidepressiva haben kann. Das endgültige Ergebnis einer Obduktion steht jedoch noch aus, wie Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, im APA-Gespräch betonte.

Der paranoid-schizophrene Insasse hatte in der Nacht auf den 1. Februar unkontrolliert viel gegessen und getrunken. Ein solches Verhalten habe er schon öfter gezeigt, erläuterte Prechtl. Nachdem der Mann unter heftigem Brechdurchfall litt, wurde ihm in der Akutstation zur Linderung der Symptome ein Medikament verabreicht. Um welches Medikament es sich handelte, sagte Prechtl aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht.

Letztendlich sei der Mann aus "medizinisch-hygienischen Gründen" in die "Absonderung", ein besonders gesicherter Haftraum, verlegt worden, schilderte der Leiter der Vollzugsdirektion. Dass der Patient wenige Stunden später verstarb, sei erst in den Vormittagsstunden bemerkt worden. Bei der Morgenübergabe habe man ihn nicht gleich wecken, sondern noch schlafen lassen wollen, hieß es. Ein vorläufiges Obduktionsergebnis hatte laut Prechtl gezeigt, dass der 47-Jährige eines natürliches Todes und nicht durch Ersticken verstorben war.

Die Wochenzeitung sprach allerdings von "Vertuschung" und "Manipulation" der internen Dokumentation, da das Medikament gegen Brechreiz dort nicht mehr erwähnt worden sei. Diesen Vorwurf wies Prechtl gegenüber der APA zurück. Die Eingabe aller Daten zu den einzelnen Insassen erfolge über das elektronische interne System "Integrierte Vollzugsverwaltung". Die Datensätze werden vom Bundesrechnungszentrum (BRZ) verwaltet. Eine Überprüfung im Zusammenhang mit dem Vorfall habe keine Hinweise auf Manipulation ergeben, betonte Prechtl.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sprach von einem "schrecklichen Todesfall". Weitere Details zu dem Fall wollte Brandstetter im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht nennen. "Ich befürchte, dass dieser bedauerliche Fall einmal mehr zeigt, dass eine Unterbringung der Maßnahmepatienten im Gesundheitsbereich absolut notwendig und sinnvoll wäre, da das Gesundheitssystem schlichtweg die adäquatere Struktur für die Betreuung solcher Patienten hat", sagte der Minister, der den Maßnahmenvollzug reformieren will.