Im Vorjahr gab es bis 30. März 113 Tote, 2013 starben im ersten Quartal 79 Personen. Das gab das Innenministerium am Montag in einer Aussendung bekannt. 28 Personen wurden 2015 bei Unfällen in Niederösterreich getötet, jeweils zwölf in Oberösterreich und in Tirol.

In der Steiermark waren es neun, in Salzburg sieben, in Kärnten sechs, im Burgenland fünf und in Wien vier Tote. Starben im Vorjahr in den ersten drei Monaten in Vorarlberg noch vier Menschen, hat das westlichste Bundesland heuer bisher keine Todesopfer zu beklagen.

Vorsicht vor Wildunfällen

Im Frühjahr sind Wildtiere vermehrt aktiv, daher steigt auch die Gefahr von Kollisionen. Insgesamt 296 Wildunfälle mit Verletzten gab es im 2013 in Österreich. Dabei wurden nach Angaben des ÖAMTC 327 Menschen verletzt und fünf getötet. Die größte Gefahr droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver, warnte der Club in einer Aussendung am Montag.

"Wenn man z. B. mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier", erklärte Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering.

"Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen", sagte Frisch. 2013 gab es die meisten folgenschweren Unfälle mit Wildtieren mit insgesamt 104 in Niederösterreich, gefolgt von der Steiermark mit 62, Oberösterreich mit 55 und Kärnten mit 23. In Tirol gab es 19 Wildunfälle, in Salzburg waren es 14, im Burgenland 13, in Vorarlberg vier und in Wien zwei. Auf Österreichs Straßen starben in der Jagdsaison 2013/2014 72.075 Wildtiere auf Österreichs Straßen. Darunter waren 37.595 Rehe, 19.343 Hasen und 6.881 Fasane.

Am häufigsten kommt es in der Dämmerung zu Kollisionen, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach vorne, sondern auch die jene seitlich neben dem Fahrzeug. "Ist ein Wildtier in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft davon, heißt es weiter vorsichtig sein, da Wildtiere meist in Gruppen flüchten", erklärte Frisch. Der Pkw-Chefinstruktor warnte in diesem Zusammenhang auch vor der falschen Blicktechnik. "Normalerweise fährt man genau dorthin, wo man hinschaut. Wenn also ein Wildtier die Fahrbahn quert, schaut man hin und lenkt automatisch in diese Richtung. Damit fährt man eigentlich dem Tier nach."

Um Zusammenstöße zu vermeiden, sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren, den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten und bremsbereit sein. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. "Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden", erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Die Judikatur hat sich allerdings dahin gehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden angelastet wird." Ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung für den Nachfolgeverkehr gefährlicher als ein Zusammenstoß mit dem Tier - etwa bei Kleintieren wie Hasen, Wildvögeln und Eichhörnchen - muss man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst begleichen. Das gilt auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

Nach einem Unfall mit einem Wildtier sollte nach Möglichkeit an sicherer Stelle gehalten werden, die Warnblinkanlage eingeschaltet, Warnweste angezogen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck abgesichert werden. Eventuell verletzte Personen müssen versorgt, auf jeden Fall der Jagdpächter sowie eventuell die Polizei verständigt werden, auch wenn das Tier weiterläuft. Die sogenannte "Blaulichtsteuer" fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere sollten nicht berührt werden. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich strafbar.