Als „Sieg für den Konsumentenschutz“ wird’s in vielen Polit-Aussendungen bejubelt, als „völlig unzureichend“ kritisieren es die Gegner: Ab 1. April gilt die nächste Stufe in der schier unendlichen Geschichte der Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln. Dann muss bei verpacktem Frischfleisch, Faschiertem oder tiefgekühlter Ware von Schweinen, Hühnern, Ziegen und Schafen am Etikett stehen, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Dies ist Teil jener EU-Verordnung, die u. a. die Allergen-Kennzeichnung und Mindestschriftgröße auf Etiketten (1,2 Millimeter) festlegt.