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Nach zwölf Verhandlungstagen ist der ehemalige BZÖ-Obmann und Ex-Vorstand der österreichischen Fußball-Bundesliga, Peter Westenthaler, zur Gänze von den wider ihn erhobenen Vorwürfen des schweren Betrugs und der Untreue als Beteiligter freigesprochen worden. Auch für Thomas Kornhoff, seinen ehemaligen Co-Vorstand bei der Bundesliga, gab es im Wiener Straflandesgericht einen Freispruch.

Die Anklagevertreterin Barbara Schreiber legte dagegen unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerden ein. Die Freisprüche sind damit nicht rechtskräftig. Westenthaler zeigte sich in einer ersten Reaktion naturgemäß erfreut über das Ausgang der Hauptverhandlung, die seit fast fünf Monaten gelaufen war. Zugleich verlangte er, "die Politik" müsse "jetzt beginnen, die Staatsanwaltschaft unter Kontrolle zu stellen". Es sei Zeit für eine "Reform, dass die Staatsanwaltschaft nicht sakrosankt ist und alles machen darf". Man habe ihn "ohne jede Grundlage und ohne rechtliche Substanz viereinhalb Jahre verfolgt. Solche Anklagen, die keine rechtliche Grundlage haben, können Existenzen vernichten", gab Westenthaler zu bedenken.

Nachwuchs-Förderung

In dem Verfahren war es einerseits um eine im Sommer 2006 erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an das BZÖ sowie eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte. Der Schöffensenat kam am Ende zum Schluss, eine illegale "Finanzspritze" an das BZÖ sei "evident", weshalb - wenn auch nicht rechtskräftig - dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben wurde, die inkriminierte Summe bei den Orangen für verfallen zu erklären.

Dass der damalige BZÖ-Obmann in diese Vorgänge verwickelt war, war nach Ansicht des Gerichts aber nicht nachweisbar. Unmittelbarer Täter, der die Zahlung angewiesen haben dürfte, sei vermutlich der langjährige Chef der Casinos Austria, Leo Wallner, gewesen. "Von Untreue des Doktor Wallner ist auszugehen", hielt der Senatsvorsitzende Wolfgang Etl wörtlich fest. Der mittlerweile 79-jährige Wallner ist aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustands nicht mehr verhandlungs- und vernehmungsfähig. "Seine Verantwortung wird nicht mehr zu klären sein", bedauerte Etl.

"Keinen Beweis"

Es liege nahe, dass Wallner die Zahlungsvereinbarung "mit einem führenden BZÖ-Politiker mit politischem Gewicht" getroffen habe. Namen nannte der Richter nicht, auch Vermutungen ließ er außen vor. Es gebe "überhaupt keinen Beweis, wer mit Wallner diese Vereinbarung abgeschlossen hat". Dass Westenthaler - wie diesem in der Anklageschrift unterstellt wurde - die Scheinrechnung an die Österreichischen Lotterien gelegt habe, habe das Beweisverfahren aber widerlegt: "Es hat auch keinen Beweis erbracht, dass Peter Westenthaler die Scheinrechnung legen ließ." Ebenso keinen Beweis gab es für das Gericht, dass Westenthaler mit einem von ihm in Auftrag gegebenen Pseudo-Gutachten über Online-Glücksspiel und Responsible Gaming den Zahlungsfluss gezielt kaschieren hätte lassen.

Schiefe Optik

"Die Optik ist schief, und es liegt sehr nahe, dass diese Studie angefertigt wurde, um die nicht vorhandene Rechtfertigung der Zahlung zu verschleiern", so Etl. Diesbezüglich lasse sich jedoch kein Kontakt zwischen Westenthaler und Wallner belegen. Vor allem aber sei das neunseitige Pseudo-Gutachten in Wahrheit "völlig ungeeignet", eine Zahlung von 300.000 Euro begründen zu können. Dies hätte aufseiten der Lotterien "bei oberflächlichster Prüfung des Rechnungsfalls" offenbar werden müssen. Folglich sei die Studie offenbar gar nicht kausal für den Zahlungsfluss gewesen. Zusammenfassend liege "keine strafbare Beitragstäterschaft des Peter Westenthaler vor", bemerkte Etl.

"Der ÖFB wurde nicht getäuscht, der ÖFB und die Bundesliga-Vereine wurden nicht geschädigt", stellte der Richter zum Bundesliga-Komplex fest. Der Nationalrat habe am 3. Dezember 2003 beschlossen, der Bundesliga eine Million Euro zur forcierten Nachwuchs-Förderung zukommen zu lassen: "Wie die Förderung konkret verteilt wurde, wurde vom Fördergeber nicht vorgegeben."

"Zweck wurde erfüllt"

Insofern hielt es der Senat für unproblematisch, dass die Bundesliga-Vorstände Westenthaler und Kornhoff zunächst bemüht waren, mit den vorhandenen Mitteln einen außergerichtlichen Vergleich mit der Finanzprokuratur zu erzielen, um eine aus dem Konkurs des FC Tirol resultierende Drittschuldnerklage der Republik aus der Welt zu schaffen. Die Präsidentenkonferenz der Bundesliga habe nämlich bereits im Frühjahr 2004 die TV-Gelder für die Vereine von 20 auf 50 Prozent angehoben und damit die Mittel für den Österreicher-Topf im Geschäftsjahr 2004/2005 um 2,9 Millionen Euro erhöht. Gerade jene Vereine, die auch in ihren Kampfmannschaften der Jugend den Vorzug gaben, hätten damit im Endeffekt profitiert.

Die Schlussfolgerung des Senats: Es sei seitens der Bundesliga letzten Endes völlig im Sinne des Bundes als Subventionsgeber vorgegangen worden. "Der Zweck der Förderung wurde eindrucksvoll erfüllt", erklärte Etl. Die Bundesliga habe sich nicht unrechtmäßig bereichert, die Förder-Million sei am Ende zur Gänze den Vereinen zugekommen, die man nicht getrennt und losgelöst von der Bundesliga betrachten könne.