Aus organisatorischen Gründen wurde das Verfahren gegen die mitangeklagten Frauen am gestrigen Mittwoch von der Vorsitzenden des Schöffensenat, Marion Hohenecker, ausgeschieden. Die beiden Beschuldigten - die Ex-Frau und die langjährige Sekretärin des 77-Jährigen - versicherten, in die Preisgestaltung für das Medikament nicht einbezogen worden zu sein. Auch Richterin Hohenecker sah eher den Chemiker als "Dreh- und Angelscheibe" für den Vertrieb von Ukrain und sprach die Frauen des versuchten Betruges als Beitragstäter frei.

Seit den 1990er-Jahren hatte der 77-Jährige über sein Einzelunternehmen mit Sitz in Wien-Wieden das angebliche "Wundermittel" Ukrain verkauft, das seiner Darstellung zufolge jede Art von Krebs heilen soll. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) wirft ihm schweren gewerbsmäßigen Betrug vor.

Wirksamkeit

Die Frage der Wirksamkeit des Präparats, an der es Zweifel gibt - der flüssige Extrakt aus Wurzeln des Schöllkrauts ist in Österreich nicht zugelassen und darf daher an sich nicht vertrieben werden -, steht dabei aber nicht im Vordergrund. Prozessgegenstand ist vielmehr der Umstand, dass der 77-Jährige nach der amtlichen Beschlagnahme seiner Bestände alte, teilweise seit Jahren abgelaufene Ampullen einfach umetikettiert und das Haltbarkeitsdatum auf 2015 bzw. 2016 erstreckt haben soll.

Die Umetikettierung hat sich laut Staatsanwaltschaft gelohnt. Binnen zehn Monaten habe der Angeklagte 17.400 Ampullen mit einem gefälschten Ablaufdatum in Verkehr gesetzt, damit seine Kunden getäuscht und mit diesem Betrug einen Erlös von 1,1 Millionen Euro erzielt.

Verfahren gegen Erstangeklagten

Am Donnerstagvormittag fand auch das Verfahren gegen den Erstangeklagten statt. Die Verhandlung wurde erneut auf den 29. April vertagt. Dem Vernehmen nach könnte es für den 77-Jährigen erst im Sommer ein Urteil geben.