Nicht nur die Ärztedienstzeiten sorgen in Wien für Schlagzeilen - auch der Chef der Gemeindespitäler selbst: Udo Janßen, Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes, soll laut einem "Presse"-Artikel (Donnerstagsausgabe) vorübergehend eine Sozialwohnung in Anspruch genommen haben. ÖVP und FPÖ sind erbost. Laut KAV hat Janßen aber nicht den Sozialtarif, sondern einen "marktüblichen Preis" bezahlt.

Der konkrete Vorwurf lautet, dass Janßen - seit November 2014 KAV-Chef - noch in seiner Zeit als Vize-Generaldirektor zwischenzeitlich in eine kostengünstige Personalwohnung des KAV gezogen sein soll. Dabei habe es sich um eine Mutter-Kind-Wohnung gehandelt, berichtet die "Presse". Etwas später soll Janßen noch eine weitere kleine Wohnung für seine Familie überlassen worden sein.

Im KAV bestätigte man der APA prinzipiell, dass Janßen zwei Wohnungen im betreffenden Personalwohnhaus von Frühjahr 2013 bis Frühherbst 2014 genutzt habe. Damit habe man ihm und seiner Familie einen raschen Umzug aus Deutschland ermöglichen wollen. "Der Generaldirektor des KAV hat keine Sozialwohnung bezogen - vielmehr hat ihm sein Dienstgeber im Rahmen der KAV-Richtlinien leer stehenden Wohnraum in einem Personalwohnhaus zur Verfügung gestellt, für die der Generaldirektor die marktübliche Miete bezahlte", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Konkret habe Janßen für 90 Quadratmeter 1.049 Euro Miete pro Monat bezahlt. Zudem betont man beim KAV, dass es in den vier Personalwohnhäusern, über die der KAV verfügt, seit Jahren einen Leerstand von rund 30 Prozent gebe, weshalb laufend Kapazitäten abgebaut würden.

Die Opposition gibt sich damit nicht zufrieden. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sprach via Aussendung von einem "Riesenskandal". Der blaue Wiener Klubchef Johann Gudenus kündigte zudem an, einen Sonder-Gemeinderat verlangen zu wollen. In diesem will man neben der Causa Janßen auch die Kosten des Krankenhauses Nord sowie OP-Reduktionen und die Ärztedienstzeiten-Debatte am AKH thematisieren. Die ÖVP wiederum kündigte an, eine mögliche Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu prüfen.