Die Angeklagte hatte zu Prozessbeginn vor einem Jahr gegenüber Richterin Gabriele Glatz ihre Unschuld beteuert. Die blauen Flecken und Rötungen an der Haut habe sich ihr Sohn bei einem Sturz vom Couchtisch zugezogen, erklärte sie damals. Kindergärtnerinnen des Vierjährigen waren auf die Verletzungen aufmerksam geworden und hatten Alarm geschlagen. Durch das Ausdrücken der Zigarette hatte der Bub einem Gutachten zufolge Brandverletzungen erlitten.

Dem Opfer wurde ein Teilschmerzensgeld von 250 Euro zugesprochen. Die Pongauerin wurde auch wegen falscher Beweissausage in einem anderen Fall schuldig gesprochen.