Ich hätte sie umarmen sollen und dann gehen“, sagt der Angeklagte. „Wäre ich nur stark genug gewesen. Hätte ich nur an unsere Kinder gedacht. Wäre ich nur gegangen.“
Hätte. Wäre. Jetzt ist es zu spät: Der Bosnier (34) hat seine Ehefrau (21) mit bloßen Händen erwürgt. Wegen Totschlags sitzt er am Donnerstag auf der Anklagebank des Landesgerichts Klagenfurt. Weinend wird er in den Verhandlungssaal geführt. „Grundsätzlich war dem Mann Mord anzulasten. Aber seine psychische Verfassung führte zu einer Anklage wegen Totschlags. Er war während der Tat in einem Ausnahmezustand“, sagt Staatsanwältin Gabriele Lutschounig. Auf Totschlag stehen bis zu zehn Jahre Haft. Die Höchststrafe für Mord ist lebenslänglich.
„Ich kann mich an die Tat nicht mehr genau erinnern“, schluchzt der Angeklagte. Er hat seine Frau im Mai 2014 in der gemeinsamen Wohnung in Klagenfurt mit voller Kraft aufs Bett gedrückt und erwürgt. Das Paar hat drei Kinder im Alter zwischen eins und vier. Zwei der Kinder waren während der Tat in einem Nebenzimmer.