In dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Prozess gegen zwei oberösterreichische Kripobeamte, die wegen Verfehlungen im Dienst angeklagt wurden, war am Mittwoch im Landesgericht Linz ein Ende in Sicht. Das Schöffengericht schloss das Beweisverfahren ab und plante am Nachmittag die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern sowie die Beratung über das Urteil.

Missbrauch von Minderjährigen

Staatsanwalt Alexander Winkler wirft den zwei Beschuldigten vor, Ermittlungen gegen einen Sexualtäter verschleppt zu haben. Ein Arzt war in den Verdacht des Missbrauchs von Minderjährigen geraten. Die mit Sittlichkeitsdelikten befasste Gruppe hat laut Anklage den Fall 2011 nicht weiter verfolgt und dies auch nicht der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Der Mediziner wurde später doch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der pornografischen Darstellung Minderjähriger rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt.

Weiters wurden die beiden Angeklagten des Betruges beschuldigt, weil sie durch unrichtige Angaben unter anderem über Dienstreisen ungerechtfertigt Vergütungen kassiert hätten. Das Verfahren gegen einen auch deswegen angeklagten dritten Kripo-Beamten ist zum Teil eingestellt worden.

In der Verhandlung am Mittwoch wurden weitere Zeugen aus dem Bereich der Polizei befragt. Es ging erneut darum, inwieweit die Verantwortung der Angeklagten zutreffe, dass in dem von ihnen nicht weiter verfolgten Fall von sexuellem Missbrauch damals nur ein "vager Verdacht", jedoch nichts Konkretes vorgelegen sei. Deshalb habe man abgewartet, ob man noch mehr finde. Der Akt sei vorläufig, aber nicht endgültig abgeschlossen worden.

Weitere Pflichtverletzungen?

In der Befragung der Zeugen war auch die Berichtspflicht über Ermittlungsstände an die Staatsanwaltschaft ein Thema. Es stand sogar im Raum, ob nicht auch andere Beamte diese Pflicht nicht erfüllt hätten. Der Richter belehrte sie deshalb, dass sie sich selbst belasten könnten und dann auch ihnen ein Verfahren drohe. Deshalb machten sie von der Möglichkeit Gebrauch, sich der Aussage zu entschlagen.

Eine Zeugin, die mit der Abrechnung von Dienst- und Reisezeiten befasst ist, musste sich aus Krankheitsgründen entschuldigen. Da sie aber nicht unbedingt maßgeblich für die Beurteilung des Falles ist, wurde auf ihre Aussage verzichtet. Die Angeklagten argumentierten stets, die von ihnen gelieferten Angaben als Grundlage für die Abrechnungen seien in ihrer Art damals "Usus" gewesen.