Derzeit ist eine Arbeitsgruppe mit der Evaluierung und Umsetzung dieser Idee beschäftigt. Der Strafvollzug wird bereits per 1. Juli 2015 wieder ins Ministerium zurückgeholt. Da es aber gemäß der Sparvorgaben aus dem Bundeskanzleramt keine zusätzliche Sektion geben darf, wird fusioniert. "Im Sinne der Effizienzsteigerung und Verwaltungsvereinfachung", sagte Sprecherin Katharina Holzinger zur APA.

Das Ministerium hat vier Sektionen: die Präsidialsektion, und je eine Sektion für Zivilrecht, Personal und Strafvollzug und Strafrecht sowie die direkt dem Minister unterstehende Stabsstelle für europäische und internationale Justizangelegenheiten. Der Strafvollzug, der bisher in einer Abteilung betreut wurde, wird künftig wieder eine eigene Sektion bekommen.