Inkriminiert ist eine Zeugenaussage Rzeszuts im Verfahren gegen einen Polizisten, den er in seiner Funktion als Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission kennengelernt hatte. Das Gremium sollte allfällige behördliche Versäumnisse bei der Suche nach der im Frühjahr 1998 entführten Natascha Kampusch aufdecken. Der Polizist teilte Rzeszuts kritische Betrachtungsweise, der unter anderem ein Gutachten anzweifelte, das Wolfgang Priklopil als Einzeltäter auswies. Weiters unterstellte Rzeszut dem Entführungsopfer öffentlich, eine Schwangerschaft verheimlicht zu haben.

Der Polizist marschierte schließlich im Februar 2012 ohne Ermittlungsgrundlage illegal in eine niederösterreichische Volksschule und versuchte, an die DNA eines Mädchens zu gelangen. Er wollte damit Klarheit erlangen, ob es sich bei der Schülerin um die leibliche Tochter Natascha Kampuschs handelt. Gegen den Beamten wurde in weiterer Folge ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet, in dem Rzeszut am 6. März 2012 förmlich als Zeuge vernommen wurde.

Unter Wahrheitspflicht gab der Ex-OGH-Präsident dabei an, er habe nach zwei Treffen in einem Kaffeehaus bzw. auf der Straße keinen Kontakt zu dem Polizisten mehr gehabt. Diese Darstellung wurde in weiterer Folge insoweit widerlegt, als die Ergebnisse einer Rufdaten-Rückerfassung ein deutlich anderes Bild ergaben.

Demnach hatte Rzeszut am 21. Februar 2012 zwei Mal den Beamten angerufen. Eines der beiden Gespräche dauerte nicht weniger als elf Minuten. Am 22. Februar versuchte Rzeszut zwischen 14.22 und 17.00 Uhr gezählte vier Mal, den Beamten telefonisch zu erreichen. Um 20.08 Uhr schickte er ihm eine SMS, auf die der Beamte eine Minute später mit einem Anruf reagierte, den Rzeszut nicht entgegennahm. Um 20.30 Uhr erhielt der Ex-OGH-Präsident daher eine SMS. Darauf reagierte wiederum Rzeszut am 23. Februar um 9.00 Uhr mit einem Anruf.

Weitere Kontakte über die Mobilfunkgeräte der beiden konnten für den 2. und 4. März 2012 nachgewiesen werden. Am 4. März informierte der Polizist den Spitzenjuristen in Bezug auf den gegen ihn gerichteten Amtsmissbrauch-Vorwurf per SMS, er habe "zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass Sie mich angestiftet haben".

Zwei Tage später fand Rzeszuts Zeugenbefragung statt, wo er explizit jeglichen Kontakt nach den beiden Treffen ausschloss. Während Richterin Geiler das "eher komisch" fand, versuchte Rzeszut wortreich zu erklären, weshalb die über Telefon gelaufene Kommunikation zum Zeitpunkt seiner Zeugenaussage für ihn "keinen Erinnerungswert" hatte.

Er sei bei seiner Einvernahme "auf die Aktion des Polizisten fokussiert gewesen" und habe sich "in mentaler Fixierung auf dieses Thema" befunden, legte der Höchstrichter im Ruhestand dar. Er habe "stereotyp immer gesagt, ich hab' damit nix zu tun", insistierte Rzeszut: "Ich hab' einen mentalen Tunnel gehabt." Von daher habe er nicht bewusst etwas verschwiegen oder die Unwahrheit gesagt.

Zudem habe es damals "eine Fülle an Telefonaten" gegeben und er könne sich beim besten Willen nicht "an jedes kleine Telefonat erinnern", gab Rzeszut zu bedenken. Nach einem Auftritt in der TV-Diskussion "Im Zentrum" sei er am 4. März 2012 von unzähligen Personen angerufen worden. Am 5. März habe er Geburtstag gehabt: "Da haben den ganzen Tag Freunde, Bekannte, Journalisten durchgehend angerufen. Eine Telefondichte, die ich noch nie erlebt habe." Das habe auch noch am 6. März vor seiner Zeugenaussage angedauert.

Er habe nicht jedes einzelne Gespräch im Kopf gehabt: "Das Kurzzeitgedächtnis von einem 74-Jährigen ist nicht mehr so intakt wie von einem jungen Menschen. Da ersuche ich um Verständnis." Außerdem habe es sich bei den Anrufen des Polizisten um "einseitige Kontaktversuche" gehandelt. "Das ist ja kein Kontakt, wenn's ein einseitiger Versuch ist", so Rzeszuts Argumentation. Der Polizist habe ihm ja nur auf die Sprachbox gesprochen, die er nicht abgehört hätte.

Die Verhandlung wurde nicht nur von zahlreichen Medienvertretern, sondern auch einigen Richtern des Grauen Hauses sowie mehreren pensionierten Richtern - darunter ein früherer Senatspräsident des Wiener Oberlandesgerichts - besucht. Weil zunächst vermutet worden war, Rzeszut könnte auch mit dem strafrechtlichen Fehlverhalten des Polizisten etwas zu tun gehabt haben - dieser wurde im vergangenen August wegen Amtsmissbrauchs nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingt verurteilt -, waren gegen den Ex-OGH-Präsidenten auch in diese Richtung Ermittlungen gelaufen. Das Verfahren wegen Verdachts auf Beteiligung am Amtsmissbrauch wurde im September 2014 eingestellt.