Es gehe insgesamt um ein ganzes Maßnahmenpaket, erklärte Glawischnig. Dieses sei mit den Grünen Umweltlandesräten bereits akkordiert. "Wir haben uns in den vergangenen Tagen natürlich darüber ausgetauscht, was man tun könnte, um solchen Zwischenfällen vorzubeugen", sagte die Politikerin. Zugleich müssten auch die Möglichkeiten zum schnellen Eingreifen zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt in solchen Krisenfällen wie jenem aktuell in Kärnten geschaffen werden.

Die Grüne Bundessprecherin: "Wir brauchen ein einheitliches Anlagerecht in Österreich mit einem 'One-Stop-Shop' bei Genehmigung und Kontrolle gefährlicher Anlagen. Die Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen in Zementwerken sollte gestoppt werden. Wir haben genug Kapazitäten in den eigentlichen Müllverbrennungsanlagen. Die AGES sollte eine 'schnelle Eingreiftruppe' für solche Krisenfälle haben." Die Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen in den Zementwerken sei so etwas wie ein "Geschenk", da diese dafür bezahlt bekämen. Die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) sollte die Möglichkeit zur schnellen Beweissicherung im akuten Anlassfall besitzen, damit die zuständigen Behörden möglichst schnell auf der Basis der Daten dieser unabhängigen Prüfstelle zum Schutz der Bevölkerung reagieren könnten, so Glawischnig.

An sich handelt es sich speziell bei den Forderungen nach Änderungen im Anlagerecht um ein Thema, das in der Vergangenheit in Österreich immer wieder diskutiert worden ist. "Das zersplitterte Anlagenrecht geht zulasten der Umwelt. Der Fall Mitverbrennung gefährlicher Abfälle in einer Zementfabrik in Kärnten zeigt wieder einmal die Defizite des österreichischen Betriebsanlagenrechts auf. Es ist nur eine Anlage, doch schon im Bereich Luftreinhaltung, sind zwei Behörden zuständig. Für die Produktion des Zements ist die Gewerbebehörde zuständig, für die Mitverbrennung des Abfalls die Abfallbehörde. Zwei Bundesgesetze, zwei Landesräte in der mittelbaren Bundesvollziehung, zwei Minister als oberste Behörden", heißt es dazu in einem akkordierten Hintergrundpapier der Grünen. 


Das österreichische Anlagenrecht sei zersplittert, je nach Anlagenart und Umweltmedium kämen jeweils andere Gesetze zum Zug. Für eine Anlage seien dann oft mehrere Genehmigungen einzuholen. Die Wirtschaft hätte daher in der Vergangenheit immer auf Konzentration dieser Genehmigungen in einem Verfahren gedrängt, im Fall von UVP-Anlagen hätte der Gesetzgeber dem entsprochen. Auch reine Abfallentsorgungsanlagen kämen "in den Genuss eines konzentrierten Verfahrens". Für alle diese Fälle gebe es aber keine Konzentration der Kontrolle der Anlagen. Auch bei unter das Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz fallende Anlagen seien bei der laufenden Kontrolle wiederum verschiedene Behörden zuständig.

"One-Stop-Shop bei Genehmigung und Kontrolle gefährlicher Industrieanlagen. Wir fordern eine einheitlich zuständige Behörde für Genehmigung und Kontrolle gefährlicher Industrieanlagen", heißt es in den Hintergrundinformationen der Grünen zu ihren Forderungen. Eva Glawischnig am Sonntag: "Diese Behörde sollte bei der Umweltbehörde angesiedelt sein.

Die Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen solle nur noch in Anlagen erfolgen dürfen, die spezielle Auflagen ähnlich von Sondermüllverbrennungen erfüllten. Bei der Entsorgung sei ein strengeres permanentes Monitoring aller umweltrelevanter Auflagen von unabhängigen Überprüfungsstellen (z.B. das Umweltbundesamt) einzuhalten. Und schließlich die AGES: "Im Anlassfall benötigt es eine spezialisierte 'Schnelleingreiftruppe' der AGES zur umfassenden Abklärung und Beweissicherung." - So die Forderung der Grünen.