Der Angeklagte zeigte sich im Prozess geständig. Er gab zu, die Bankfiliale mit einer abgesägten Flinte aufgesucht und damit zwei Angestellte bedroht zu haben. Da er nach dem Überfall dabei beobachtet worden war, wie er seine Halloween-Maske ablegte, konnte er rasch identifiziert und innerhalb von zwei Stunden nach der Tat gefasst werden. Der 58-Jährige trank gerade eine Tasse Kaffee in einem Bludenzer Lokal, als er von der Polizei verhaftet wurde.

Wie sich in der Verhandlung herausstellte, stand der 58-Jährige bei dem Überfall unter Medikamenteneinfluss, seine Zurechnungsfähigkeit war eingeschränkt. Der Mann hatte bereits seit 2004 eine schwere Hirnblutung erlitten und war danach in die Alkohol- und Spielsucht abgeglitten. Die Tat sei eine spontane Aktion gewesen, nachdem er die Miete im Casino verspielt hatte, sagte er.

Der 58-Jährige war bereits mehrmals vor Gericht gestanden, was der Senat als erschwerend wertete. Mildern bewertet wurden sein Geständnis, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit sowie dass die Waffe nicht geladen war und die Beute sofort wieder sichergestellt werden konnte.