Es tue im leid, er habe die Situation damals falsch eingeschätzt, sagte der Beschuldigte zur vorsitzenden Richterin Ilona Schalwich-Mozes. Er habe darauf vertraut, dass auch die restlichen drei Wohnungen rasch verkauft würden, erklärte der Ex-Anwalt. Bei mindestens acht verkauften Wohnungen hätte der Finanzierungsplan auch geklappt, meinte er. Das Projekt ist dann nicht zustande gekommen, die Wohnungskäufer fielen um ihre Zahlungen um.

Der Angeklagte leistete mittlerweile eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 600.000 Euro. Weder Verteidiger Kurt Jelinek noch Staatsanwältin Sandra Lemmermayer gaben nach der Urteilsverkündung eine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.