Zwar wurde die Anklage bereits zugestellt, sie ist aber noch nicht rechtskräftig, berichteten steirische Medien am Dienstag. Wie Rumpold auf APA-Anfrage erklärte, werden dem 16-Jährigen drei Delikte vorgeworfen. Er soll zugegeben haben, in seiner Wohnung den Kärntner erschossen zu haben, weil ihn dieser zuvor mit einer Pistole bedroht und gezwungen habe, seine 14-jährige Freundin zu vergewaltigen. Anschließend holte der nunmehr Beschuldigte ein Kleinkalibergewehr aus der Wohnung seines Großvaters und erschoss damit den Burschen.

Zusammen mit seinem Großvater - der gesondert verfolgt wird - entsorgte er die Leiche, indem er sie in einen Plastiksack verpackt in Ungarn vergrub. Die beiden fuhren dann nach Niederösterreich, wo die Mutter des Jugendlichen auf Kur war. Dort wurden sie schließlich verhaftet. Die Leiche wurde erst gefunden, nachdem der 16-Jährige Wochen später die Ermittler an die richtige Stelle führte.

Mitangeklagt ist ein Vorfall, der einige Monate vor der Bluttat lag. Damals soll der 16-Jährige einem 13-jährigen Burschen mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen und diesen schwer verletzt haben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte hat 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Sollte keiner erfolgen, wird ein Termin für den Geschworenenprozess festgesetzt. Der Strafrahmen beträgt ein bis 15 Jahre.