2288 Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge haben seit 1. September 2010 ihre Haft per Fußfessel absolviert. Seit jenem Tag ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, die Haftzeit statt in einer Zelle im elektronisch überwachten Hausarrest abzusitzen. Weitaus die meisten waren Strafgefangene. Nur 28 U-Häftlinge bekamen die Fußfessel, die nur unter strengen Auflagen vergeben wird.

Rund acht Prozent - 184 Personen - mussten bisher den elektronisch überwachten Hausarrest wieder gegen eine Gefängniszelle eintauschen. Der bekannteste Fall war bisher der frühere Sturm Graz-Präsident Hannes Kartnig. In der Regel betrifft dies Verstöße gegen die Vorschriften: Verlust des Arbeitsplatzes, die Mitbewohner entziehen die Genehmigung, dass der Fußfesselträger in der Unterkunft bleiben darf, das Alkoholverbot wird nicht eingehalten. Erst unlängst wurde ein Fußfesselträger beim Drogendealen erwischt. Drei oder vier der Träger gaben die Fußfessel freiwillig zurück, weil sie den damit verbundenen Druck nicht aushielten.

Mit Stichtag 11. November, 15.15 Uhr, befanden sich 282 Personen in Österreich im elektronisch überwachten Hausarrest. 280 verbüßten Strafhaft, die anderen beiden waren Untersuchungshäftlinge. Die meisten der Strafgefangenen, nämlich 215, welche die Fußfessel erhalten hatten, waren sogenannte "Frontdoor"-Häftlinge. Das heißt, sie kamen zum Strafantritt in die jeweilige Justizanstalt, stellten den Antrag und gingen wieder, bis die Anstaltsleitung eine Entscheidung traf. Im Gefängnis sitzen diese nie. Daneben gibt es auch "Backdoor"-Häftlinge. Diese sitzen in Haft, bis sie die Kriterien für die Fußfessel erfüllen, und stellen dann den Antrag. So ein Fall wäre zum Beispiel Ex-Innenminister Ernst Strasser, wenn er genug von seiner Strafe verbüßt hätte.

Grundsätzlich darf jeder Häftling die Fußfessel erhalten, der sich in der U-Haft befindet oder dessen abzusitzende Strafe zwölf Monate nicht übersteigt. Strasser, der eigentlich drei Jahre abzusitzen hätte, fällt darunter, weil sich die zwölf Monate auf die zu erwartende Resthaft bezieht. Wenn sich der Ex-Innenminister im Gefängnis entsprechend verhält, kann erwartet werden, dass er nach der Hälfte der verbüßten Haftzeit bedingt entlassen würde, also nach 18 Monaten. Nach sechs Monaten könnte er also einen Antrag stellen.

Vorraussetzungen: Arbeitsplatz und Wohnsitz

Rechtlich ist der elektronisch überwachte Hausarrest im Strafvollzugsgesetz geregelt, erläuterte Strafvollzugsdirektor Peter Prechtl im APA-Gespräch. In der Praxis sieht das so aus: Die zuständige Justizanstalt prüft Anträge von Fußfessel-Kandidaten mit Unterstützung der Bewährungshilfe-Organisation Neustart. Neustart ist unter anderem dafür zuständig, einen genauen Zeitplan für den jeweiligen Strafgefangenen zu erstellen. Wichtigste Voraussetzungen sind Prechtl zufolge ein fixer Arbeitsplatz, eine Sozialversicherung und ein fester Wohnsitz inklusive der Zustimmung aller im selben Haushalt wohnenden Personen, dass der Strafgefangene weiter dort leben darf. Nicht zuletzt muss der Häftling ein Handy besitzen, damit er rund um die Uhr erreichbar ist.

Neustart erstellt einen genauen Lebensablauf, in dem enthalten ist, wann der Strafgefangene das Haus verlassen darf, wie lange er zur Arbeit benötigt, wann er Lebensmittel einkaufen darf, wie lange er arbeitet und wann er wieder zu Hause sein muss. "Dazu kommt, dass der Strafgefangene einen täglichen Betrag für die Abwicklung des elektronisch überwachten Hausarrests abführen muss", sagte Prechtl. Maximal sind das 22 Euro pro Tag, abhängig von der persönlichen Lebenssituation des jeweiligen Häftlings verringert sich diese Summe.