Ex-Kapitän Francesco Schettino will Berufung gegen das am Dienstag in Florenz ergangene Urteil im Zusammenhang mit der Havarie des Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia im Jahr 2012 einlegen. Dies berichtete Schettinos Rechtsanwalt, Donato Laino, der für einen Freispruch seines Mandanten plädiert hatte.

Auch Staatsanwaltschaft will voraussichtlich berufen

Auch die Staatsanwaltschaft will voraussichtlich Berufung gegen das zweitinstanzliche Urteil vorlegen, das ihrer Ansicht nach zu mild ist. Die Strafe sei angesichts der 32 Todesopfer unangemessen, meinten die Staatsanwälte, die für Schettino 27 Jahre und drei Monate Haft gefordert hatten. Ähnlicher Ansicht waren Hinterbliebene, die sich kritisch über die als zu niedrig bewertete Strafe äußerten.

Das von einem Berufungsgericht in Florenz gefällte Urteil über 16 Jahre Haft ist daher vorerst nicht rechtskräftig. Schettino und die Staatsanwaltschaft können beim Kassationsgericht in Rom, der letzten und dritten Instanz im italienischen Strafsystem, noch Berufung einlegen. Das Kassationsgericht überprüft Urteile der Unterinstanzen auf Rechtsfehler und kann einen neuen Prozess beantragen.

Schettino, der nach dem Unglück im Jänner 2012 fast sechs Monate unter Hausarrest verbracht hatte, wurden mehrfache fahrlässige Tötung, das vorzeitige Verlassen des Schiffes während der Evakuierung, die Verursachung von Umweltschäden und falsche Angaben an die Behörden vorgeworfen. Die Costa Concordia hatte im Jänner 2012 vor der Mittelmeer-Insel Giglio einen Felsen gerammt und war gekentert. 32 der mehr als 4.200 Menschen an Bord kamen dabei ums Leben. An Bord befanden sich auch 77 Österreicher, die sich alle retten konnten.