Der Kläger war im Jänner 2011 festgenommen worden. Ihm wurde die Mitgliedschaft in einer Organisation vorgeworfen, die zur baskischen Untergrundbewegung ETA gehört. Dem Urteil zufolge wurde er wegen des Terrorverdachts in "geheimen Polizeigewahrsam" genommen. Dort blieb er drei Tage - ohne Kontakt zu einem Angehörigen oder einem Anwalt seiner Wahl.

Elektroschocks und Erstickungsversuche

Der 36 Jahre alte Mann wurde nach eigenen Angaben während des Polizeigewahrsams schwer misshandelt. Bei seiner Freilassung beschrieb er die Misshandlungen - unter anderem Elektroschocks, Erstickungsversuche und sexuelle Übergriffe - detailliert, dennoch leitete der zuständige Untersuchungsrichter keine Ermittlungen ein. Eine Strafanzeige des Klägers wurde ergebnislos zu den Akten gelegt.

Die Straßburger Richter rügten vor allem, dass die spanischen Behörden den schwerwiegenden Vorwürfen nicht nachgegangen sind und keine wirksamen Ermittlungen eingeleitet hätten, urteilte der Straßburger Richter. Damit habe Madrid gegen das Folterverbot verstoßen. Zudem müsse Spanien einen klaren Verhaltenskodex für den Umgang mit Festgenommenen während des "geheimen Polizeigewahrsams" erarbeiten, der den Standards des Europarats entspreche. Dazu müsse auch die ärztliche Kontrolle verbessert werden.