Das deutsche Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.

Sexuelle Selbstbestimmung?

Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Denn laut deutschem Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Richter aber sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel. Der Einzelne müsse "staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter ... ergriffen werden". Der Schutz der Tiere hat Verfassungsrang.

In Deutschland ist es laut Tierschutzgesetz verboten, "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen". Auch das österreichische Tierschutzgesetz verbietet geschlechtliche Handlungen "an oder mit einem Tier" als Quälerei.