Nach der Tötung einer jungen Frau in einem Berliner U-Bahnhof hat die Justiz Zweifel an der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters. Der 28-Jährige sei in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Donnerstag. Demnach gibt es dringende Gründe zu der Annahme, dass der Mann schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist.

Der Mann hatte nach bisherigen Erkenntnissen am späten Dienstagabend ohne erkennbaren Anlass eine ihm unbekannte 20-Jährige vor eine einfahrende U-Bahn geschubst. Zahlreiche Menschen wurden Zeugen des Vorfalls auf dem U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz im Bezirk Charlottenburg. Sie konnten den Täter festhalten, aber der Frau nicht mehr helfen. Die 20-Jährige habe die deutsche und schwedische Staatsbürgerschaft gehabt und in Deutschland gelebt, erklärte ein Sprecher des schwedischen Außenministeriums.

In psychiatrischer Betreuung

Bisher äußerte sich der Mann nicht zu den Gründen für die Tat. Der Staatsanwaltschaft zufolge deutet aber vieles auf eine psychische Erkrankung im Schizophrenie-Bereich hin. Der gebürtige Hamburger sei im Jahr 2002 wegen einer schweren Gewalttat zu einer Jugendstrafe verurteilt und auch danach immer wieder auffällig geworden. Der Mann wurde demnach in Hamburg bereits psychiatrisch betreut. Er habe auch mit Drogen zu tun gehabt. Eine Blutprobe nach dem Angriff habe allerdings keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum ergeben, hieß es.

Steltner sagte, der 28-Jährige sei zuletzt nach einem Vergehen in Hamburg wegen Schuldunfähigkeit nicht verurteilt worden. Am Dienstag sei der Mann nach Berlin gereist. Nachdem er in einem Obdachlosenheim abgewiesen wurde, sei er zum U-Bahnhof gegangen, wo er auf sein Opfer traf.

Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) kritisierte die Hamburger Behörden dafür, dass sich der Täter in Freiheit befand. "Es muss die Frage gestellt werden, warum dieser Mann mit seiner Vorgeschichte nicht früher gestoppt wurde", erklärte Henkel.