Bei seiner Flucht vor einer Polizeikontrolle hat ein Freigänger als Geisterfahrer einen tödlichen Unfall verursacht. Das Landgericht in der hessischen Stadt Limburg wertete die Tat des 45-Jährigen am Freitag als Mord und verhängte eine lebenslange Haftstrafe. Der Richter übte auch Kritik an der Justiz: Dem Häftling hätte kein offener Vollzug gewährt werden dürfen.

Die Anklage hatte in ihren Plädoyers beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen würde. Dies wies der Richter wegen einer möglichen staatlichen Mitverantwortung zurück. Auch die Verfolgungsfahrt der Polizeibeamten sei "unverhältnismäßig" gewesen, erklärte er. Die Aussage des Angeklagten, er habe die ganze Zeit über Blaulicht hinter sich gesehen, sei von Zeugen gestützt worden. Die davon abweichenden Angaben eines Autobahnpolizisten wertete die Kammer als vorsätzliche Falschaussage.

Der Freigänger war mit gestohlenen Nummernschildern an seinem Auto und ohne Führerschein unterwegs, als ihn eine Streife stoppen wollte. Daraufhin wendete der 45-Jährige und bog in falscher Richtung auf eine Bundesstraße ab. Dort raste er gegen den Kleinwagen einer 21-Jährigen. Die Frau starb im Krankenhaus.

Der Angeklagte war bereits wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden und verbüßte deswegen eine Haftstrafe. Er habe das Risiko einer Geisterfahrt in Kauf genommen, um die Vorzüge des offenen Vollzugs nicht zu verlieren, erklärte der Richter. Das Argument des Angeklagten, er sei aus großer Angst heraus in den Gegenverkehr geraten, ließ der Richter nicht gelten: "Wer eine solche Flucht unternimmt, zeigt Nervenstärke und keine Panik."

(Schluss) km