Der Menschenrechtsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Christoph Strässer, hat gegen die geplante Hinrichtung eines jungen Mannes im Iran protestiert. Der heute 23-jährige Salar Shadisadi war zum Tode verurteilt worden, weil er 2007 einen Freund mit dem Messer ermordet hatte. Damals war er erst 15 Jahre alt und damit minderjährig.

Die Hinrichtung wurde aus politischen Erwägungen bereits zweimal - 2013 und 2015 - gestoppt, das vom obersten Gerichtshof des Iran bestätigte Urteil ist aber weiterhin rechtskräftig. Strässer kritisierte am Freitag in Berlin, Shadisadi habe kein faires Verfahren erhalten. Im Iran würden mehr und mehr Todesurteile vollstreckt "und dabei nicht einmal vor der Hinrichtung Minderjähriger zurückschreckt. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, zu deren Einhaltung sich Iran mit Ratifizierung verpflichtet hat." Erst vor wenigen Wochen seien in Iran zwei andere zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet worden.

Vergeltungsrecht bei Mord

Laut iranischen Gesetzen gilt bei Mord nur das "Ghessas" (Vergeltungsrecht). Demnach kann nur die Familie des Opfers bestimmen, ob es zur Vergeltung oder Gnade kommt. Ob der Täter zur Zeit der Tat minderjährig war oder nicht, spielt zumindest juristisch keine Rolle.

Der Iran hat jedoch schon mehrfach seine eigenen Gesetze wegen negativer politischer Auswirkungen revidiert. Beobachter gingen davon aus, dass dies auch im Fall geschehen könnte.