Der Ex-Bundeswehrsoldat soll den 72-Jährigen in Bad Reichenhall auf der Straße erstochen und eine damals 17-Jährige mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Die Jugendliche ist seit dem Überfall auf dem linken Auge blind. Begangen wurden beide Taten in der Nacht auf den 14. Juli 2014, als die deutschen Fußballer Weltmeister wurden. Der Oberstaatsanwalt plädierte auf eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht, wie es zwei Gutachter wegen einer Reifeverzögerung des Angeklagten empfohlen hatten. Die Höchststrafe läge in diesem Fall bei 15 Jahren.

Für die Witwe des Ermordeten und die Eltern der niedergestochenen jungen Frau, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, kommt nur das Erwachsenenstrafrecht infrage. Als Soldat habe der Mann eine besondere Verantwortung gehabt, sagte der Anwalt der Witwe. Beide Nebenklägervertreter plädierten auf eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes und Mordversuchs bei besonderer Schwere der Schuld sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung.

Der Verteidiger des Angeklagten sah bei seinem Mandanten den Mord als erwiesen an. Bei der Tat an der 17-Jährigen handle es sich jedoch nicht um Mordversuch, sondern um besonders schwere Körperverletzung, sagte der Anwalt. Er forderte elf Jahre Gefängnis nach Jugendstrafrecht, weil sein Mandant zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss stand und bei ihm eine Persönlichkeitsschwäche vorliege.