Ein wegen Mordes angeklagter deutscher Krankenpfleger hat vielen Patienten nach eigenen Worten ohne großen Vorbedacht eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt. "Meistens war es so, dass die Entscheidung, das zu tun, relativ spontan war", sagte der 38-Jährige am Donnerstag zu den Vorwürfen vor dem Landgericht Oldenburg.

Der Mann ist wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs an Patienten des Klinikums Delmenhorst angeklagt. In dem Prozess hat er allerdings 90 Taten gestanden. Bis zu 30 Opfer sollen gestorben sein, nachdem er ihnen das Herzmedikament gespritzt hatte. Für den Donnerstag wurden auch noch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage erwartet.

Entschuldigung vor Gericht

"Es tut mir wirklich leid", sagte der Angeklagte, als er sich am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg erstmals selbst ausführlich zu den Vorwürfen äußerte. Der bullige Mann soll Patienten eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt haben, so dass diese wiederbelebt werden mussten. Sein Motiv: Langeweile und der Wunsch, sein Können vor den Kollegen zu beweisen, wie Schiereck-Bohlmann sagte.

Angeklagt ist der Ex-Pfleger wegen fünf Taten, und er kann auch nur für diese in dem Prozess verurteilt werden. Gestanden hat er allerdings 90 Übergriffe auf Patienten - bis zu 30 Menschen sollen gestorben sein. Eine Sonderkommission der Polizei untersucht zurzeit sogar mehr als 200 Todesfälle während der Dienstzeit des Mannes am Klinikum Delmenhorst und seinen anderen Arbeitsstätten in Oldenburg, Wilhelmshaven sowie bei den Rettungssanitätern.

Der Angeklagte beteuerte am Donnerstag erneut, außerhalb von Delmenhorst keinem Patienten geschadet zu haben. Zu seinen Motiven sagte er vor Gericht: "Es war eine Anspannung da und eine Erwartungshaltung, was passiert gleich." Nach einer erfolgreichen Wiederbelebung habe er sich gut gefühlt. Wenn der Patient gestorben sei, sei er jedoch niedergeschmettert gewesen. Dann habe er sich vorgenommen, keine tödlichen Notfälle mehr auszulösen. Das Gefühl habe aber nicht lange angehalten. "Das verblasste mit der Zeit."

Höchststrafe gefordert

Seine Taten seien abscheulich und nicht nachvollziehbar, sagte die Oberstaatsanwältin. "Den Tod der Patienten hat er zumindest billigend in Kauf genommen." Die Anklagevertreterin sprach von einer besonderen Schwere der Schuld. Eine Sicherungsverwahrung forderte sie nicht, da keine Rückfallgefahr bestehe. Wenn sich die weiteren Vorwürfe gegen den Ex-Pfleger bestätigen sollten, könnte es laut Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage und einen weiteren Prozess gegen den Mann geben.

In der kommenden Woche dürfte die Verteidigung ihr Plädoyer halten. Im Anschluss wollen die Richter das Urteil verkünden.