Können regelmäßige Alkoholexzesse während der Schwangerschaft bestraft werden, wenn das Kind mit schweren Gesundheitsschäden zur Welt kommt? Nein, befand der britische Berufungsgerichtshof am Donnerstag und beendete damit ein fünfjähriges Verfahren, das vielen Briten an die Nieren ging.

Eine Gemeinde aus dem Nordwesten Englands hatte die Mutter einer heute Siebenjährigen auf Schadensersatz verklagt. Das Gericht urteilte nun letztinstanzlich, dass die Mutter "keiner Straftat schuldig" sei, obwohl sie um die Gefahr für ihr Ungeborenes wusste.

Die Frau trank während der Schwangerschaft täglich eine halbe Flasche Wodka und acht Dosen Starkbier. Die Anwälte des Gemeinderats, der das schwerbehinderte Kind nach der Geburt in Obhut nahm, warfen ihr grob fahrlässiges Verhalten vor: Sie habe während der Schwangerschaft mit Ärzten über das Risiko gesprochen und trotzdem weiter getrunken.

Die juristische Kernfrage war letztlich, ob der Fötus unter britischem Recht als Person angesehen werden kann und muss - dann hätte die Mutter wegen der "rücksichtslosen Verabreichung einer giftigen Substanz" verurteilt werden können.

Frauenrechtsgruppen erleichtert

Frauenrechtsgruppen reagierten erleichtert auf das Urteil, sie fürchteten eine generelle Kriminalisierung von werdenden Müttern, die Alkohol trinken. Die höchsten britischen Gerichte hätten das Recht anerkannt, "dass Frauen über ihre Schwangerschaften ihre eigenen Entscheidungen treffen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der britischen Schwangerschaftsberatung und der Gruppe Birthrights (Geburtsrechte).