Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch geprüft, ob Bundesländer die Sonntagsarbeit in wichtigen Branchen auf dem Erlassweg regeln können, oder ob dafür ein Gesetz nötig ist.

Im aktuellen Fall hatte Hessen die Sonntagsarbeit unter anderem für Videotheken sowie die Getränke- und Speiseeis-Industrie, aber auch für Callcenter auf Erlassweg erlaubt. Dagegen hatten eine Gewerkschaft und zwei evangelische Gemeindeverbände geklagt.

Nur in Ausnahmefällen arbeiten

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nur in Ausnahmefällen beschäftigt werden, etwa um "erhebliche Schäden zu vermeiden", falls diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Entsprechende Regelungen können die Länder demnach erlassen.

Die darauf gestützte Verordnung der hessischen Landesregierung hatte die Vorinstanz, der Verwaltungsgerichtshof Kassel, aber für nichtig erklärt: Die Freigabe der Beschäftigung habe wegen ihrer Bedeutung nur durch den parlamentarischen Gesetzgeber, nicht aber durch den Verordnungsgeber geregelt werden dürfen, hatte Kassel entschieden. Das Urteil aus Leipzig wurde für den späten Nachmittag erwartet.