Im umstrittenen Prozess gegen die Punkband Pussy Riot hat die Staatsanwaltschaft in Moskau jeweils drei Jahre Haft wegen Rowdytums aus religiösem Hass für die drei Angeklagten gefordert. Die Frauen hätten die Gefühle von Gläubigen absichtlich und grob verletzt. Mit dem beantragten Strafmaß bleibt die Anklage unter der Höchststrafe von sieben Jahren Lagerhaft.