Die indische Regierung hat am Mittwoch eine Untersuchung der Gruppenvergewaltigung in der Hauptstadt Neu-Delhi angeordnet. Die Kommission soll mögliche Versäumnisse der Polizei und anderer staatlicher Stellen herausfinden. Einige Protestgruppen forderten auch in den vergangenen Tagen weiterhin ein schnelles Verfahren gegen die sechs Männer, die vor eineinhalb Wochen eine 23-jährige Frau brutal missbraucht haben sollen. Ein Polizist, der bei den gewalttätigen Demonstrationen am Sonntag eingesetzt war, starb nach Behördenangaben am Dienstag in einem Krankenhaus.

Die Kommission, die von einer pensionierten Richterin des Obersten Gerichtshofs geführt wird, soll innerhalb von drei Monaten zu Ergebnissen kommen. Neben der Untersuchung des Vorfalls ist ihr Auftrag auch, Maßnahmen für mehr Schutz und Sicherheit für Frauen vor allem in der Hauptstadt Neu Delhi vorzuschlagen.

Streit entbrannte über die Todesursache des Polizisten, der zwei Tage nach den Ausschreitungen starb. Bei den Protesten sollen nach offiziellen Angaben 78 Polizisten und 60 Demonstranten verletzt worden sein. Die Polizei erklärte, der 47 Jahre alte Polizist sei von Demonstranten geschlagen und getreten worden. Der Chef des behandelnden Krankenhaus hingegen sagte der Nachrichtenagentur IANS, er habe keine äußeren Wunden und auch keine inneren Blutungen aufgewiesen. Mehrere Augenzeugen erklärten gegenüber lokalen Medien, der Polizist sei ohne äußere Gewalteinwirkung beim Laufen kollabiert.

Tagelang hatte die Polizei ganze Blöcke im Zentrum von Neu Delhi abgeriegelt und damit ein Verkehrschaos verursacht. Mehrere U-Bahnstationen blieben geschlossen, sodass hunderttausende Pendler Schwierigkeiten bekamen. Am Mittwoch versammelten sich nur noch einige Dutzend Demonstranten in der Stadt.

Die 23-Jährige, die vor einer Woche missbraucht und mit einer Eisenstange geschlagen wurde, ist nach Angaben ihrer Ärzte mittlerweile mehrmals operiert worden. Ihr Zustand sei ein wenig besser geworden, aber noch immer kritisch. Sechs mutmaßliche Täter wurden festgenommen, ihr Verfahren soll am 3. Jännner beginnen.