Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird im zweiten BAWAG-Prozess nicht so bald vor Gericht erscheinen müssen. "Elsner ist für die nächsten zwei Monate als verhandlungsunfähig anzusehen, aufgrund der medizinischen Behandlung, die er derzeit erfährt", sagte Richter Christian Böhm zu Beginn der heutigen Verhandlung im Wiener Straflandesgericht. Elsners Einvernahme werde daher ab Anfang August, in der Woche ab 6. August, möglich sein.

Die Verteidiger der übrigen sieben Angeklagten verzichteten daraufhin auf eine Einvernahme Elsners. Staatsanwältin Sonja Herbst und die privatbeteiligte BAWAG verzichteten jedoch nicht. Elsner sei bei den Gesprächen mit dem mitangeklagten Wolfgang Flöttl "unmittelbarer Zeuge" gewesen, formulierte die Staatsanwältin in ihrem Antrag auf Einvernahme Elsners. Der Vertreter des ebenfalls privatbeteiligten ÖGB gab keine Erklärung ab.

Elsner, der bereits im ersten BAWAG-Prozess wegen Untreue rechtskräftig zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt worden ist, sitzt auf der Anklagebank, weil die BAWAG auf seine Pensionsabfindung von rund 6 Mio. Euro zugreifen will. Die Bank hatte eine sogenannte Subsidiaranklage gegen Elsner eingebracht. Von seiner zehnjährigen Haftstrafe hat der frühere Banker viereinhalb Jahre in der Justizanstalt Wien-Josefstadt abgesessen - inklusive U-Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 2011 für vollzugsunfähig erklärt und entlassen. Elsner hat als einziger aller Angeklagten bisher das Haftübel verspürt.