Seit dem 1. Jänner 1994 gilt in Österreich die Kindersitz-Pflicht im Fahrzeug. Sie betrifft nach derzeitigem Recht alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind. Diese müssen mit Sicherheitsgurt auf Sitzen, die ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechen, transportiert werden.

Seit dem Jahr 2010 dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, welche die Prüfnorm ECE 4403 (Mindestanforderung) oder ECE R 129 (mit Seitenaufpralltest) erfüllen. Mittlerweile verboten sind Sitze nach der Regelung ECE 4402 und darunter. Die so genannten Kinderrückhaltesysteme sind in Gewichtsklassen (von Babyschale bis Generationensitze) unterteilt. Ausgenommen von der Kindersitz-Pflicht sind Taxis, Busse und Einsatzfahrzeuge.

Ganz wichtig: eine Sitzprobe

Für optimalen Schutz der kleinsten Verkehrsteilnehmer ist der richtige Sitz ebenso wichtig wie die ordnungsgemäße Montage. Vor dem Kauf sollte das Kind den Sitz unbedingt ausprobieren, damit er wirklich passt - und auch, damit sich das Kind gegebenenfalls in die Kaufentscheidung einbringen kann, denn es ist künftig sein Platz im Fahrzeug.

Generell gilt, dass der Transport in rückwärts gerichteten Kindersitzen (entgegen der Fahrtrichtung) auf dem Beifahrersitz nur dann erlaubt ist, wenn der Airbag deaktiviert ist. Geht das technisch nicht, muss das Kind auf den Rücksitz.

Falsche Sicherung ist ein Vormerkdelikt 

Wer sein Kind falsch, etwa in alten Modellen, oder gar nicht sichert, handelt nicht nur grob fahrlässig und unverantwortlich, sondern hat auch mit hohen Strafen zu rechnen. Ein Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht gilt als Vormerkdelikt (Eintrag ins Führerscheinregister) und kann im Wiederholungsfall zum Führerscheinentzug führen. Zudem darf die Exekutive die Weiterfahrt verweigern und es droht eine Geldstrafe von bis zu 5000 Euro. Die Kosten für einen richtigen Sitz bewegen sich von rund zehn Euro bis etwa 500 Euro.