Für Strafgefangene, bei denen kein Missbrauch von Lockerungen des Strafvollzugs zu erwarten ist, sieht das Gesetz die Möglichkeit des Freigangs vor. Weil sich Josef Martinz, im Birnbacher-Prozess zu viereinhalb Jahren Haft verurteilter früherer Landesrat der ÖVP, bislang "korrekt und unauffällig" verhalten habe und alle Voraussetzungen erfülle, darf er mittlerweile tagsüber das Gefängnis verlassen.