Aufnahmen von Patienten dürfen nur mit deren ausdrücklicher und nachweislicher Zustimmung verbreitet werden.“ So steht es in der Anstaltsordnung des Klinikums Klagenfurt im Punkt vier des Paragrafen 24, der die Verschwiegenheitspflichten und den Datenschutz regelt. In der Nacht auf Freitag setzte sich ein Anästhesist des Klinikums über die Patientenrechte und den Persönlichkeitsschutz hinweg und verbreitete im Internet das Bild einer Operation an einem Kind.