In seiner ersten Session als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs musste sich Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter laut Profil bereits mehrfach für befangen erklären, weil er als früheres Regierungsmitglied in die jeweiligen Angelegenheiten involviert gewesen war. Konkret ging es um die am 1. März durch den VfGH erfolgte Aufhebung der Regelung zur Registrierung grenzüberschreitender Studien   und die am 6. März erfolgte Ablehnung der Anfechtung der Nationalratswahl 2017.

Ein Sprecher des VfGH bestätigt gegenüber "profil", dass Brandstetter in der diese Woche ausgelaufenen Session aus Befangenheitsgründen bei Beratungen nicht teilgenommen habe. Um welche und wie viele Verfahren es sich dabei handelt, blieb aus Vertraulichkeitsgründen unbeantwortet. Brandstetter selbst meinte vergangene Woche gegenüber "profil", er nehme die "Befangenheitsregeln sehr ernst".

Wolfgang Brandstetter war am 27. Februar von Präsidentin Brigitte Bierlein als neues VfGH-Mitglied angelobt worden. ~ Rückfragehinweis: