Der ungarische Reaktor bei Paks ist nur rund 180 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Ungarn hat eine 10-Milliarden-Euro-Förderung bei der EU beantragt und genehmigt bekommen, um das Atomkraftwerk auszubauen.

Die österreichische Umweltministerin Elisabeth Köstinger will dagegen nun rechtlich vorgehen und Nichtigkeitsbeschwerde gegen eine diesbezügliche Entscheidung der EU-Kommission einbringen. Sie wird dabei von Umweltorganisationen wie Global 2000 unterstützt. Die EU habe die Förderwürdigkeit des AKW auf Basis des separaten, völlig veralteten EURATOM-Vertrages entschieden.

Atomkraft sei "keine nachhaltige Form der Energieerzeugung und auch keine Antwort auf den Klimawandel", so die Umweltministerin, die ankündigte, für diese Position "kämpfen" zu wollen. Es sei "das absolut falsche Signal, wenn Subventionen für den Bau von Atomkraftwerken von der EU-Kommission als unbedenklich eingestuft werden", betonte Köstinger weiter.

Konkret geht es bei der geplanten Klage laut Umweltministerium darum, dass Österreich hinterfragt, dass "die Förderung dem gemeinsamen Interesse dient". Nur in diesem Falle wäre die Förderung von Atomenergie zulässig. Angesichts der Entscheidung einer Vielzahl von Mitgliedsstaaten, keine Atomenergie zu produzieren oder aus der Produktion von Atomenergie auszusteigen, sei aber fraglich, ob die Förderung des Baus von Atomreaktoren im gemeinsamen Interesse liegen könne. Außerdem bezweifelt Österreich ein von der EU-Kommission angenommenes Marktversagen, und Wien geht davon aus, dass Ungarn den Energiebedarf auch aus anderen Quellen decken könnte. Als "problematisch" angesehen wird zudem, dass es kein formelles Vergabeverfahren gegeben habe.

Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr Grünes Licht für staatliche Beihilfen Ungarns zum Ausbau von Paks gegeben. Ungarn plant eine Investitionsbeihilfe für den Bau zweier neuer Reaktoren. Dadurch sollen die derzeit in Betrieb befindlichen vier Reaktoren auf dem Paks-Gelände, die in den 1980er-Jahren gebaut wurden, ersetzt werden. Am 25. Februar endet die Frist zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage.

Von Experten wird insbesondere befürchtet, dass grünes Licht für Paks Folgewirkungen für die Ausbaupläne von Dukovany (Tschechien) Bohunice (Slowakei), Belene (Bulgarien) und Cernovoda (Rumänien) haben könnte.